Das Handbuch Personalrecht des Kantons Zürich enthält Ausführungen zum Personalgesetz und seinen Verordnungen. Es richtet sich insbesondere an die Personalverantwortlichen des Kantons und der Gemeinden sowie weiterer Institutionen, welche sich an das kantonale Personalrecht anlehnen.
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Teuerungsausgleich 2025
Die aufgelaufene Teuerung bemisst sich gemäss Personalverordnung am Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von Ende August. Für 2024 liegt dieser Wert laut Bundesamt für Statistik bei 1,1 Prozent.
Der Kanton Zürich will als Arbeitgeber attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und erhalten. Der Regierungsrat gewährt daher dem Personal einen vollständigen Teuerungsausgleich. Der Teuerungsausgleich wird ab Januar 2025 ausgerichtet. Dieser kommt allen kantonalen Mitarbeitenden zugute.
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Inhaltsverzeichnis
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Lohnfestsetzung
Lohnentwicklung
Lohnabwicklung
- Verwendung der Lohnreglemente (Weisung)
- Lohntabelle für LR 01 und 05 (Weisung)
- Auszahlung/Rückforderung von Ferien-, Mehrzeit und Überzeitguthaben (Weisung)
- Rückforderung zu viel erbrachter Leistungen
- Kontrolle der Lohnauszahlung und -verbuchung (Weisung)
- Feuerwehr-Ausbildungskursentschädigung (Weisung)
Dienstaltersgeschenk
Praktikantinnen und Praktikanten
Mitarbeitende in Ausbildung
Aushilfen
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Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.