Die Hauptaufgabe der Denkmalpflegekommission (KDK) ist die Abklärung der Schutzwürdigkeit von Gebäuden.
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Aufgaben der KDK
Die KDK ist eine Sachverständigenkommission des Regierungsrates, die aus verwaltungsunabhängigen Fachleuten im Bereich der Denkmalpflege besteht. Ihre Hauptaufgabe ist die Abklärung der Schutzwürdigkeit von Gebäuden. Die Kommission beurteilt, ob ein Objekt die gesetzlichen Anforderungen von § 203 Abs. 1 PBG an ein Schutzobjekt erfüllt und welcher Stellenwert ihm zukommt. Die Gutachten der KDK enthalten Empfehlungen zu Handen der zuständigen Behörden. Der Kanton, aber auch Gemeinden und Dritte können bei der Baudirektion ein Begutachtungsgesuch stellen.
Mitglieder der KDK
Amtsperiode 2023 – 2027
- Hanak Michael, Lic. phil., Kunst- und Architekturhistoriker, Zürich (Präsident)
- Abegg Regine, Dr. phil., Kunsthistorikerin, Schaffhausen
- Fischli Melchior, Lic. phil., Kunsthistoriker, Zürich
- Gollnick Ulrike, M. A., Kunsthistorikerin, Schwyz
- Hurschler Thomas, Lic. phil., Kunsthistoriker, Frauenfeld
- Kunz Gerold, Dipl. Arch. ETH SIA, Ebikon
- Müller Viola, Dipl. Arch. ETH, Zürich
- Räber Pius, Dipl. Geograph, Raumplaner NDS-ETH, Hendschiken
- Risch Concilio Sandra, Dipl. Arch. ETH, Zürich
- Roth Saskia, Dr. phil., Kunsthistorikerin, Affoltern am Albis
- Stoffler Johannes, Dr. sc. ETH, Dipl. Ing. Landschaftsarchitekt BSLA, Zürich
Stand September 2024
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Baudirektion - Sekretariat Sachverständigenkommissionen