Jedes Kind hat das Recht, einen Unterricht zu erhalten, der seinem Alter und seinen Fähigkeiten entspricht. Die Schule fördert alle Kinder und Jugendlichen ihren Möglichkeiten und ihrem Bedarf entsprechend.
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Besondere pädagogische Bedürfnisse
Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler in der Regelklasse unterrichtet. Dazu gehören sowohl Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken und Begabungen als auch solche mit Schwierigkeiten. Aufgabe der Schule ist es, die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen und im Unterricht gute Bedingungen für das Lernen und Zusammenleben zu schaffen.
Sonderpädagogische Angebote der Regelschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen sind:
- Integrative Förderung (IF)
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Therapien (Psychomotorik, Logopädie, Angebote bei Sinnes-/Körperbeeinträchtigungen, Psychotherapie)
- Begabtenförderung
- Besondere Klassen
Integrierte Schulung
Jedes Kind ist anders. Deshalb unterscheiden sich Schülerinnen und Schüler auch bezüglich ihres Entwicklungsstands, ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit oder ihrer Begabungen und Bedürfnisse. Die Lehrpersonen versuchen jedem Kind gerecht zu werden und es in der Regelklasse seinen Möglichkeiten entsprechend zu fördern. Unterstützt werden die Lehrpersonen dabei von Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP).
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Die integrative Förderung (IF) von Kindern mit besonderem pädagogischem Bedarf wird auf allen Schulstufen angeboten – vorwiegend jedoch im Kindergarten und in der Primarschule. Dabei baut die Förderung durch die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen immer auf den Stärken der Kinder und Jugendlichen auf. Unterstützt werden diese dabei insbesondere bei folgenden Herausforderungen:
- allgemeines Lernen
- Schreiben und Lesen
- mathematisches Lernen
- Umgang mit speziellen Anforderungen (Motivation, Gefühlskontrolle, Verhaltenssteuerung)
- Unterforderung
- Sozialkompetenz
Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch nicht die Erstsprache ist, haben das Recht, den Zusatzunterricht «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) zu besuchen. Dieser hilft den Kindern und Jugendlichen dabei, dem Unterricht sprachlich folgen und den Anschluss in den Regelklassen schnell finden zu können.
Im Kindergarten findet der Unterricht integriert in der Klasse statt. In der Primar- und der Sekundarschule wird ein intensiver DaZ-Anfangsunterricht während eines Jahres in der Gruppe oder einer Aufnahmeklasse angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die eine weiter gehende Förderung in Deutsch als Zweitsprache benötigen, gibt es den DaZ-Aufbauunterricht.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung, Funktionseinschränkung oder Entwicklungsstörung im Regelunterricht mit unterstützenden Massnahmen nicht angemessen gefördert werden können, für die der Besuch der Regelschule jedoch möglich ist, werden im Rahmen der Integrierten Sonderschulung geschult.
Das Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen möglichst in der Regelklasse zu unterrichten. Es gibt die Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) und die Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS). Ob die ISR oder ISS zur Anwendung kommt, hängt unter anderem von der Schwere der Beeinträchtigung oder Behinderung ab. Und ebenso davon, ob die dafür nötigen Kompetenzen in der Regelschule vorhanden sind.
Bei der integrierten Sonderschulung findet der Unterricht mehrheitlich in der Regelklasse statt. Integrierte Sonderschülerinnen und Sonderschüler sollen den kleineren Teil des üblichen Unterrichtspensums einzeln oder in Kleingruppen ausserhalb des Klassenverbunds verbringen.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachpersonen aus Praxis, Ausbildung und Forschung hat gemeinsam Empfehlungen für den Umgang mit Lese-Rechtschreib-Störungen in der Schule erarbeitet
Durch einen differenzierten und individualisierten Sprachunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler so gefördert werden, dass sie die Grundansprüche gemäss Zürcher Lehrplan 21 erreichen können. Eine wichtige Rolle spielen dabei regelmässige Lesetrainings. Lernstandserfassungen zeigen die Wirksamkeit dieser Massnahme auf. Möglichst früh nach Erkennen von Schwierigkeiten sollte eine gezielte Förderung stattfinden. Mit Diagnoseinstrumenten können die Schwierigkeiten genauer analysiert werden und sonderpädagogische Massnahmen (Integrative Förderung und Logopädie) eingeleitet werden.
Für die integrative Förderung und für die Logopädie-Therapie bestehen geeignete Therapie- und Fördermaterialien wie auch Computerprogramme zur Ergänzung. Die Materialliste des Didaktischen Zentrums der Hochschule für Heilpädagogik wird monatlich aktualisiert und enthält sehr viele Förder- und Therapiematerialien sowie Testverfahren für LRS.
Eine Schulpsychologische Abklärung hinsichtlich einer Lese-Rechtschreib-Störung ist frühestens ab Mitte zweite Klasse sinnvoll. Informationen zu den Schulpsychologischen Diensten finden sich auf der Website der Stellenleitungskonferenz der Schulpsychologischen Dienste im Kanton Zürich.
Informationen für Eltern und Betroffene finden sich auf der Website des Verbandes Dyslexie Schweiz.
Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen
Der Entscheid, ob eine sonderpädagogische Massnahme für eine Schülerin oder einen Schüler angebracht ist, wird immer aufgrund des Schulischen Standortgesprächs (SSG) gefällt. Die Initiative zur Prüfung einer möglichen Zuweisung kann einerseits von der Lehrperson, andererseits auch von den Eltern kommen. Wer ein sonderpädagogisches Bedürfnis seines Kindes vermutet oder feststellt, kann bei der Klassenlehrperson ein SSG verlangen.
Schulisches Standortgespräch
Der Entscheid über sonderpädagogische Massnahmen fällen Eltern, Lehrperson und Schulleitung gemeinsam. Dies geschieht in einem Schulischen Standortgespräch (SSG), einem festgelegten Verfahren zur Standortbestimmung. Dazu gehört beispielsweise, dass zur Vorbereitung auf das SSG alle beteiligten Personen, also auch Eltern sowie allenfalls das Kind, ihre Beobachtungen in einem Formular festhalten.
Nicht jedes SSG führt zwingend zu besonderen pädagogischen Massnahmen. Bei Unklarheiten oder wenn man sich nicht einig wird, kann eine schulpsychologische Abklärung veranlasst werden. Besteht danach trotzdem noch Uneinigkeit, entscheidet die Schulpflege. Falls eine Sonderschulung infrage kommt, wird in jedem Fall eine schulpsychologische Abklärung vorgenommen.
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Die Formulare, die zur Vorbereitung auf ein SSG von allen Beteiligten auszufüllen sind, werden in der Regel von der Lehrperson an die Eltern abgegeben. Sie können auch im schulinternen Kapitel Besonderer Bildungsbedarf heruntergeladen werden. Dort finden sich zudem vertiefte Informationen zum Thema.
Weiterführende Informationen
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Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung
Sekretariat