Das Verzeichnis der Informationsbestände dient der Informationsverwaltung und soll interessierten Personen den Informationszugang erleichtern.
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Einsicht in Behördenakten
Bezüglich der Öffentlichkeit der Daten, die im Zusammenhang mit dem Handelsregister bearbeitet werden, sind abschliessend die spezifischen Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts (OR) und der Handelsregisterverordnung des Bundes (HRegV) massgebend.
Bezüglich der übrigen Daten steht jeder Person das Recht zu, im Sinne des kantonalen Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) Einsicht zu nehmen. Vorbehalten bleiben überwiegende öffentliche (Geheimhaltung) oder private (Datenschutz) Interessen, die einer Einsichtnahme oder Veröffentlichung entgegen stehen.
Verzeichnis der Informationsbestände
Jede Verwaltungseinheit veröffentlicht ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände. Das Verzeichnis enthält
- eine Übersicht über die Aufgabenbereiche der jeweiligen Organisationseinheit,
- Angaben über alle systematisch erschliessbaren Datensammlungen.
Datenbestände des Handelsregisteramts im Sinne des IDG:
Bezeichnung | Zweck bzw. Inhalte | Personendaten |
---|---|---|
SAP Personal-Informationssystem | Personaldossiers | ja |
SAP Pro Time | Leistungs- und Zeiterfassung | ja |
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