Gesuch um Auskunft über die leiblichen Eltern oder (Halb-)Geschwister einreichen
Anleitung
-
Wer kann ein Gesuch stellen?
Eine volljährige adoptierte Person hat das Recht, die Personalien ihrer leiblichen Eltern und weitere Informationen einzuholen. Sie kann Informationen über direkte Nachkommen ihrer leiblichen Eltern (also über leibliche Geschwister oder Halbgeschwister) verlangen, sofern diese volljährig sind und der Bekanntgabe zustimmen.
Eine minderjährige adoptierte Person kann Auskunft über ihre leiblichen Eltern einholen, soweit dadurch keine Rückschlüsse auf deren Identität möglich sind. Falls ein schutzwürdiges Interesse (zum Beispiel Verdacht auf eine Erbkrankheit) nachgewiesen werden kann, hat auch die minderjährige adoptierte Person Anspruch, die Personalien ihrer leiblichen Eltern einzuholen.
Rechtliche Grundlagen
-
Gesuch ausfüllen
Bitte reichen Sie zusätzlich zum Gesuch die darin aufgeführten Beilagen ein:
- Kopie Identitätskarte, Kopie Ausländerausweis
- Kopien aller zur Nachforschung dienlichen Unterlagen (Adoptionsbeschluss, Geburtsurkunde, weitere Zivilstandsdokumente usw.)
Mit Ihrer Unterschrift berechtigen Sie uns, bei den zuständigen Behörden und Archiven, die Herausgabe der Daten und Akten zu beantragen.
Kosten
Im Zusammenhang mit der Nachforschung anfallende Kosten von Dritten (zum Beispiel Auskünfte von Zivilstandsämtern, Übersetzungen, Aktenbeizug, Porti, Kopien) trägt die Person, die das Gesuch stellt.
-
Gesuch einsenden
Senden Sie das Gesuch mit sämtlichen Beilagen an:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Zentralbehörde Adoption
-
Wie geht es weiter?
Wir werden uns innert 14 Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbehörde Adoption