Sowohl Drittstaatsangehörige als auch EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten in der Schweiz einen Ausländerausweis im Kreditkartenformat. Alles Wissenswerte zu den Ausländerausweisen und ihren Unterschieden erfahren Sie auf dieser Seite.
Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige
Die Schweiz stellt seit dem 12. Dezember 2008 einen Ausländerausweis im Kreditkartenformat aus. Die Grundlage dafür liegt im Schengenerabkommen. Diesen Ausweis erhalten alle Personen in der Schweiz, die nicht Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind sowie Personen, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können.
Seit dem 24. Januar 2011 werden auf diesen Ausweisen biometrische Daten gespeichert. Die Schweiz setzt damit eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts um und folgt der weltweiten Tendenz, mit modernster Technik die Ausweissicherheit zu erhöhen und den Missbrauch zu erschweren. Der biometrische Ausländerausweis berechtigt zusammen mit einem gültigen nationalen Reisepass zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum.
Biometrische Daten
Ein Symbol auf der Kartenvorderseite oben links zeigt an, dass sich in dieser Karte ein Chip mit biometrischen Daten befindet. Der Chip selber ist jedoch nicht sichtbar. Auf dem Chip sind folgende biometrischen Daten gespeichert:
- zwei digitale Fingerabdrücke
- Gesichtsbild
- Unterschrift
Diese Daten werden während fünf Jahren im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert. Dies dient ausschliesslich dem Zweck, eine Neuausstellung des biometrischen Ausländerausweises ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand zu ermöglichen.
Sicherheit
Der biometrische Ausländerausweis erfüllt strenge internationale Normen. Die Daten sind durch ein gesichertes Zugriffsverfahren und elektronische Schlüssel geschützt. Die Fingerabdrücke sind besonders gesichert. Eine Ortung oder elektronische Überwachung ist mit dem Chip nicht möglich.
Ausländerausweis für EU/EFTA-Staatsangehörige
Am 1. Februar 2020 führte das Migrationsamt auch für EU/EFTA-Staatsangehörige den Ausländerausweis in Kreditkartenformat ein. Dieser Ausweis ist fälschungssicherer, handlicher und moderner. Anders als der biometrische Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige enthält er keinen Chip, auf welchem die biometrischen Daten gespeichert sind. Für die Erfassung des Gesichtsbildes und der Unterschrift muss ein Termin beim Migrationsamt vereinbart werden.
Ausländerausweise für Personen im Asylprozess
Für den Ausweis F (Ausweis für vorläufig aufgenommene Personen) und für den Ausweis N (Ausweis für Asylsuchende) erfolgte die Umstellung am 1. Mai 2023. Wie der Ausweis für EU/EFTA-Staatsangehörige enthält der Ausweis keinen Datenchip, weshalb nur das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen.
Bisherige Papierausweise
Sämtliche bisher ausgestellten Papierausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Ein neuer Ausweis wird bei der erstmaligen Erteilung, der Ausweisverlängerung sowie im Falle einer ausweisrelevanten Mutation erstellt.
Wissenswertes zum Ausländerausweis im Kreditkartenformat
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Umstellung vom Papier- zum Kreditkartenausweis erfolgt für die folgenden Kategorien:
- alle Aufenthaltstitel von EU/EFTA-Staatsangehörigen (Kurzaufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung)
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger unabhängig von ihrer Nationalität
- erwerbstätige Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder von Angehörigen ausländischer Vertretungen oder staatlicher Organisationen (Ci-Ausweise)
- Personen mit einem Ausweis F (Ausweis für vorläufig aufgenommene Personen) oder einem Ausweis N (Ausweis für Asylsuchende)
Seit dem 3. Februar 2020 wird jeder neue Aufenthaltstitel EU/EFTA, jede Grenzgängerbewilligung und jeder Ci-Ausweis und seit dem 1. Mai 2023 auch jeder Ausweis F und jeder Ausweis N im Kreditkartenformat ausgestellt.
Die bestehenden Ausländerausweise in Papierform behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Sie werden erst ersetzt bei
- der Verlängerung des Ausweises
- einer ausweisrelevanten Mutation (inkl. Änderung des Aufenthaltszwecks)
- bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton, wenn die gesuchstellende Person noch im Besitz eines Papierausweises ist
- einem Ausweisverlust (hierfür braucht es eine Verlustanzeige bei der Polizei)
Die Gesuche für die Aufenthaltstitel L-, B-, und C-EU/EFTA sowie für den Aufenthaltstitel Ci werden weiterhin über die Einwohnerkontrollen abgewickelt (Abgabe der Gesuche und Bezahlung des Vorinkassos). Neu müssen die Kundinnen und Kunden kein Passfoto mehr einreichen. Dafür buchen die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrollen für sie einen Termin für die Datenerfassung (Erfassung des Gesichtsbildes und der Unterschrift) am Biometrieschalter des Migrationsamts. Die Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, diesen Termin über einen Online-Terminkalender selbständig zu verschieben.
Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern wird das Verfahren direkt über das Migrationsamt abgewickelt. Dabei wird den gesuchstellenden Personen über ihren Arbeitgeber ein Termin zur Erfassung des Gesichtsbildes und der Unterschrift zugestellt.
Den Termin für die Datenerfassung, den die Kundinnen und Kunden im Rahmen der Vorsprache bei der Gemeinde erhalten haben, können sie unter zh.ch/biometrietermin verschieben. Dabei geben sie den auf der Terminbestätigung ersichtlichen Token ein. Sie können ihren Termin bis spätestens 24 Stunden vorher verschieben. Es ist zu beachten, dass der frühestmögliche neue Termin erst in sieben Arbeitstagen ab Verschiebung belegt werden kann.
Die Umstellung auf den Kreditkartenausweis bringt Gebührenanpassungen mit sich. Die kantonale Gebührenordnung (LS 142.21) wurde deshalb auf den 1. Februar 2020 geändert.
Die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen Ausländerausweis AA19 sind:
Was | Gebühr in Franken | bisherige Gebühr in Franken |
---|---|---|
Adressänderung innerhalb Kanton oder Gemeinde
|
30.00 | 25.00 |
Adressänderung innerhalb Kanton oder Gemeinde
|
20.00 | 12.50 |
Abnahme und Erfassung der Fotografie und der Unterschrift für den nicht biometrischen Ausländerausweis | 15.00 | |
Kantonswechsel EU/EFTA wenn ein neuer Kreditkartenausweis hergestellt wird. Bei der Niederlassungsbewilligung kommen zu den Fr. 65.00 die Gebühren für den Ausweis (Fr. 10.00) und die Gebürhen für die Datenerfassung (Fr. 15.00) hinzu | 65.00 | |
Kantonswechsel EU/EFTA wenn bereits ein Kreditkartenausweis vorliegt | 40.00 | |
Porto |
5.00 |
Verlust eines Ausländerausweises
Der Verlust eines Ausweises der Kategorien C, B, L, N oder F muss bei Wohnsitz im Kanton Zürich beim Polizeiposten der Wohngemeinde gemeldet werden. Bei Wohnsitz in der Stadt Zürich muss die Meldung bei der Dienststelle «Ausweisverluste» erfolgen. In der Folge wird eine Verlustanzeige ausgestellt. Das Migrationsamt stellt keine Verlustanzeigen aus.
Um bei der zuständigen Einwohnerkontrolle einen Antrag betreffend Ausstellung eines Ausweisduplikates zu stellen, empfehlen wir, die Original-Verlustanzeige sowie den Pass mitzunehmen.
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