Fahrzeug importieren
Wer dieses Gesuch braucht
Sie importieren ein Fahrzeug und möchten es nun im Kanton Zürich zulassen.
Lassen Sie die ausländischen Unterlagen vor dem Import kontrollieren, ob sie für die Schweizer Zulassung geeignet sind. Beanspruchen Sie die Hilfe von Importeuren, Markenvertretern oder anderen Fachleuten.
Schritt für Schritt Ihr Gesuch einreichen
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Fahrzeug beim Zollamt anmelden
In der Schweiz müssen Sie das Fahrzeug beim Zollamt anmelden. Die Art der Verzollung ist für das weitere Vorgehen entscheidend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zollamt.
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Prüfen, ob Ihr Fahrzeug für die CO2-Abrechnung beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) angemeldet werden muss
Welche Fahrzeuge müssen nicht abgerechnet werden:
Vorteile:
- Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper die länger als 6 Monate vor der Verzollung im Ausland im Verkehr waren und mehr als 5000 km auf dem Tacho haben,
- Leichte Wohnmotorwagen,
- Motorräder,
- Anhänger,
- Spezialfahrzeuge (zum Beispiel Krankenwagen etc.).
Diese Fahrzeuge müssen nicht auf der ASTRA-Webseite registiert werden. Sie können direkt bei Schritt 4 weitermachen.
Welche Fahrzeuge müssen abgerechnet werden:
Vorteile:
- Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper die Fabrikneu sind oder weniger als 6 Monate vor der Verzollung im Ausland im Verkehr waren, müssen auf der ASTRA-Webseite abgerechnet werden.
- Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper, die vor der Verzollung im Ausland länger als 6 Monate in Verkehr waren und weniger als 5000 km auf dem Tacho haben, müssen über die ASTRA-Website abgerechnet werden.
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Prüfen, ob Ihr Fahrzeug technisch abgeändert wurde
Personenwagen
Nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder, Verwendung von Distanzscheiben, das Anbringen einer Anhängerkupplung, Leistungssteigerung usw.
In diesem Fall müssen Sie die dazugehörigen Unterlagen im nachfolgenden Formular mitsenden.
Motorräder
Änderungen an der Lenkeinrichtung und an der Bremsanlage, nicht typengenehmigte Abgasanlage, Leistungssteigerung usw.
In diesem Fall müssen Sie die dazugehörigen Unterlagen im nachfolgenden Formular mitsenden.
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Versichern Sie Ihr Fahrzeug in der Schweiz
Um direkt nach bestandener technischer Fahrzeugprüfung das Fahrzeug mit ZH-Kontrollschildern einzulösen, brauchen wir einen Versicherungsnachweis, welchen Sie bei einer Schweizerischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung beantragen. Dieser wird uns von der Versicherung elektronisch übermittelt.
Der Versicherungsnachweis ist jeweils 30 Tage gültig. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen rechtzeitig.
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Unterlagen einreichen
Wir brauchen Ihre Unterlagen für Abklärungen vor der Fahrzeugprüfung.
Wenn Sie alle Unterlagen haben, können Sie ihr Fahrzeug zur Fahrzeugprüfung anmelden. Sie haben die Möglichkeit, die Dokumente einzuscannen und die Anmeldung online vorzunehmen oder die Kopien per Post einzusenden.
Strassenverkehrsamt
Technische Auskünfte
Schicken Sie uns die Unterlagen per Post
Schicken Sie uns Kopien (keine Originale) der oben je nach Import-Art aufgeführten Unterlagen.
Wenn Sie keinen Schweizer Führerausweis haben, brauchen wir zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung Ihrer Gemeinde.
Strassenverkehrsamt
Technische Auskünfte
Uetlibergstrasse 301Route (Google)
8036 Zürich
Montag und Dienstag
Öffnungszeiten
7.15 bis 17.00 UhrMittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr -
Prüftermin erhalten
Sobald wir alle Unterlagen erhalten und geprüft haben, schicken wir Ihnen einen Prüfungstermin. Bei grosser Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
An die Prüfung mitbringen müssen Sie alle Originalunterlagen, das Betriebshandbuch und falls nötig das Abgaswartungsdokument Ihres Fahrzeugs.
Ob wir Ihr Fahrzeug in der Schweiz zulassen können, entscheiden wir nach der Fahrzeugprüfung bei uns.
Mein Fahrzeug ist nicht eingelöst und hat kein Kontrollschild. Darf ich zur Fahrzeugprüfung fahren?
Wenn Ihr Fahrzeug versichert ist, dürfen Sie ohne Kontrollschilder auf direktem Weg zur Fahrzeugprüfung fahren.
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Technische Auskünfte
8036 Zürich
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag7.15 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr