Fahrzeug importieren

Wer dieses Gesuch braucht

Sie importieren ein Fahrzeug und möchten es nun im Kanton Zürich zulassen. 

Lassen Sie die ausländischen Unterlagen vor dem Import kontrollieren, ob sie für die Schweizer Zulassung geeignet sind. Beanspruchen Sie die Hilfe von Importeuren, Markenvertretern oder anderen Fachleuten.

Schritt für Schritt Ihr Gesuch einreichen

  1. Fahrzeug beim Zollamt anmelden

    In der Schweiz müssen Sie das Fahrzeug beim Zollamt anmelden. Die Art der Verzollung ist für das weitere Vorgehen entscheidend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zollamt.

  2. Prüfen, ob Ihr Fahrzeug für die CO2-Abrechnung beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) angemeldet werden muss

    Welche Fahrzeuge müssen nicht abgerechnet werden:

    Vorteile:

    • Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper die länger als 6 Monate vor der Verzollung im Ausland im Verkehr waren und mehr als 5000 km auf dem Tacho haben,
    • Leichte Wohnmotorwagen,
    • Motorräder,
    • Anhänger,
    • Spezialfahrzeuge (zum Beispiel Krankenwagen etc.).

    Diese Fahrzeuge müssen nicht auf der ASTRA-Webseite registiert werden. Sie können direkt bei Schritt 4 weitermachen.

    Welche Fahrzeuge müssen abgerechnet werden:

    Vorteile:

    • Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper die Fabrikneu sind oder weniger als 6 Monate vor der Verzollung im Ausland im Verkehr waren, müssen auf der ASTRA-Webseite abgerechnet werden.
    • Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper, die vor der Verzollung im Ausland länger als 6 Monate in Verkehr waren und weniger als 5000 km auf dem Tacho haben, müssen über die ASTRA-Website abgerechnet werden. 
  3. Prüfen, ob Ihr Fahrzeug technisch abgeändert wurde

    Personenwagen

    Nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder, Verwendung von Distanzscheiben, das Anbringen einer Anhängerkupplung, Leistungssteigerung usw. 

    In diesem Fall müssen Sie die dazugehörigen Unterlagen im nachfolgenden Formular mitsenden.

    Motorräder

    Änderungen an der Lenkeinrichtung und an der Bremsanlage, nicht typengenehmigte Abgasanlage, Leistungssteigerung usw. 

    In diesem Fall müssen Sie die dazugehörigen Unterlagen im nachfolgenden Formular mitsenden.

  4. Versichern Sie Ihr Fahrzeug in der Schweiz

    Um direkt nach bestandener technischer Fahrzeugprüfung das Fahrzeug mit ZH-Kontrollschildern einzulösen, brauchen wir einen Versicherungsnachweis, welchen Sie bei einer Schweizerischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung beantragen. Dieser wird uns von der Versicherung elektronisch übermittelt.

    Der Versicherungsnachweis ist jeweils 30 Tage gültig. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen rechtzeitig.

  5. Unterlagen einreichen

    Wir  brauchen Ihre Unterlagen für Abklärungen vor der Fahrzeugprüfung.

    Wenn Sie alle Unterlagen haben, können Sie ihr Fahrzeug zur Fahrzeugprüfung anmelden. Sie haben die Möglichkeit, die Dokumente einzuscannen und die Anmeldung online vorzunehmen oder die Kopien per Post einzusenden.

    Import-Art
    Fahrzeug wird importiert

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Import-Art / Unterlagen

    Fahrzeugart / Alter
    Fahrzeugart

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Ist Zeitraum 1. Inverkehrsetzung und Zollanmeldung kleiner als 12 Monate

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige Zahl an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Gewünschter Prüfungsort
    Gewünschter Prüfungsort

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Bevorzugte Tageszeit

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Fahrzeug
    000.000.000 Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie eine gültige Stammnummer ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Stammnummer

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Fahrzeugzubehör/-änderungen

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Fahrzeugzubehör/-änderungen

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Art der Aerodynamischen Anbauteile

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Fahrzeugzubehör/-änderungen

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bremsanlage

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Nachweisdokument beim ASTRA
    Nachweisdokument Personenwagen beim ASTRA

    Laden Sie bitte das Dokument hoch, dass Ihnen auf dem ASTRA-Portal zum Download bereitgestellt wurde.

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    Nachweisdokument beim ASTRA

    Laden Sie bitte das Dokument hoch, dass Ihnen auf dem ASTRA-Portal zum Download bereitgestellt wurde (siehe Anleitungsschritt 3, oben: CO2-Vollzug beim ASTRA melden)

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    Prüfungsbericht 13.20 A
    Vorderseite Form. 13.20 A mit Zollstempel

    Prüfungsbericht Form. 13.20 A wird Ihnen vom Zollamt ausgehändigt.

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    Rückseite Form 13.20 A

    Rückseite Prüfungsbericht (Form. 13.20 A)

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    Zollerklärung (erhalten Sie vom Zollamt)

    Import als Übersiedlungsgut (Form 18.44), Heirat/Ausstattungsgut (Form 18.45), Erbschaftsgut (Form 18.46) oder unverzollt / befristete Zollbewilligung (Form 15.30).

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    EG-Übereinstimmung / COC

    EG-Übereinstimmungserklärung bzw. Certificate of Conformity (COC) vom Verkäufer/Hersteller

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    Fahrzeugpapiere

    Ausweis, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung oder ähnliches.

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    Dokument(e) der technischen Änderungen

    Sie können mehrere Dokumente hinzufügen.

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    CH-Typengenehmigung

    Bestätigung Typengenehmigung von Generalimporteur

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    Nachweis 1. Inverkehrsetzung

    Zum Beispiel Kopie «registration card»

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    Allfällige weitere Dokumente

    Sie können mehrere Dokumente hinzufügen.

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    Zusätzliche Fahrzeugdaten

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    Abgaslabel / Hersteller
    Foto Abgaslabel

    Abgaslabel / Hersteller Die US-amerikanischen oder kalifornischen Abgasvorschriften für «passenger cars» werden für Personenwagen mit Benzinmotor und einem Gesamtgewicht von max. 2500 kg und höchstens 6 Sitzplätzen ab Modelljahr 1995, für Fahrzeuge aus Kanada ab Modelljahr 1998, in der Schweiz akzeptiert. In diesem Fall braucht es keine zusätzlichen Abgasprüfungen. Solche Fahrzeuge weisen im Motorenraum eine Vignette (Abgaslabel) auf. Sie trägt den Titel «VEHICLE EMISSION CONTROL INFORMATION» und enthält unter anderem den Namen des Fahrzeugherstellers, den Hubraum, die Motorbezeichnung, verschiedene Motoreinstelldaten und das Modelljahr sowie die Bestätigung, dass das Fahrzeug die entsprechenden Abgasvorschriften erfüllt. Um eine einfache Abwicklung zu gewährleisten, bitten wir Sie ein Foto des Abgaslabels sowie der Herstellerplakette zu machen und hochzuladen

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    Foto Herstellerplakete

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    Prüfbericht Abgas/Geräusch

    Bestätigung über die Einhaltung der bei der 1. Inverkehrsetzung gültigen Schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften anhand von EU-Teilgenehmigungen, ECE-Genehmigungszeichen im Fahrzeug, Bestätigung des Inhabers der Typengenehmigung oder Prüfberichten von offiziellen Prüfungsstellen (Abgas/Geräusch: DTC AG in 2537 Vauffelin/Biel oder FAKT AG in 9443 Widnau)

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    Halter/in nach Fahrzeugprüfung
    Art des Fahrzeughalters

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Die Eingabe entspricht nicht den Vorgaben für eine Telefonnummer.

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    Wohnsitzbestätigung

    Nur nötig falls Sie keinen Schweizer Führerausweis besitzen.

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    Versicherungsnachweis
    Bitte bestätigen

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Wir werden Ihre Unterlagen prüfen. Sobald wir den Versicherungsnachweis von Ihrer Versicherung erhalten haben, bekommen Sie einen Termin für die Fahrzeugprüfung.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Strassenverkehrsamt

    E-Mail


     
    Kontaktformular

    Schicken Sie uns die Unterlagen per Post

    Schicken Sie uns Kopien (keine Originale) der oben je nach Import-Art aufgeführten Unterlagen.

    Wenn Sie keinen Schweizer Führerausweis haben, brauchen wir zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung Ihrer Gemeinde.

    Strassenverkehrsamt

    Adresse

    Uetlibergstrasse 301
    8036 Zürich
    Route (Google)


    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag
    7.15 bis 17.00 Uhr

    Mittwoch bis Freitag
    7.15 bis 16.00 Uhr

  6. Prüftermin erhalten

    Sobald wir alle Unterlagen erhalten und geprüft haben, schicken wir Ihnen einen Prüfungstermin. Bei grosser Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    An die Prüfung mitbringen müssen Sie alle Originalunterlagen, das Betriebshandbuch und falls nötig das Abgaswartungsdokument Ihres Fahrzeugs.

    Ob wir Ihr Fahrzeug in der Schweiz zulassen können, entscheiden wir nach der Fahrzeugprüfung bei uns.

    Mein Fahrzeug ist nicht eingelöst und hat kein Kontrollschild. Darf ich zur Fahrzeugprüfung fahren?

    Wenn Ihr Fahrzeug versichert ist, dürfen Sie ohne Kontrollschilder auf direktem Weg zur Fahrzeugprüfung fahren.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Technische Auskünfte

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