Hier erfahren Sie, was Sie mit Kontrollschilder machen können. Sie können Kontrollschilder neu machen lassen. Sie können sie auch länger behalten, wenn Sie sie deponieren. Sie können Kontrollschilder abtreten/übertragen. Und Sie können Kontrollschilder vernichten lassen.
Neue Kontrollschilder bestellen
Kontrollschild abtreten/übertragen
Sie können ein Kontrollschild von einer anderen Person oder Firma übernehmen. Oder Sie können Ihr eigenes Kontrollschild an eine Person oder Firma weitergeben.
Kontrollschilder deponieren
Hier können Sie die Deponierung Ihres Kontrollschildes verlängern. Sie können auch ein früher deponiertes Kontrollschild wieder beantragen. Oder Sie bestellen ein deponiertes Kontrollschild. Rote Kontrollschilder können Sie nicht deponieren.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft. Aber die Zahlen auf dem Kontrollschild gefallen Ihnen. Sie möchten das Kontrollschild behalten.
- Sie fahren Ihr Fahrzeug nur einige Monate im Jahr. Sie möchten nicht das ganze Jahr Verkehrsabgaben für das Fahrzeug bezahlen.
- Sie verlassen für einige Monate den Kanton Zürich. Wenn Sie zurückkommen, möchten Sie wieder das gleiche Kontrollschild haben.
Sie können Ihr Kontrollschild auf zwei Arten deponieren:
Bringen Sie es persönlich zum Strassenverkehrsamt
Bringen Sie Ihr Kontrollschild persönlich zum Strassenverkehrsamt. Vor dem Haupteingang gibt es einen blauen Briefkasten. Sie können Ihr Kontrollschild dort Tag und Nacht hineinwerfen. Wenn wir Ihr Kontrollschild erhalten, informieren wir Ihre Versicherung. Wir sagen der Versicherung, dass wir Ihr Kontrollschild aufbewahren. Wenn Sie schon einen Termin zur Fahrzeugprüfung haben, wird dieser gelöscht.
Ihr Termin wird verrechnet, wenn Sie Ihre Kontrollschilder weniger als 4 Arbeitstage vor dem Termin deponieren.
Schicken Sie Ihr Kontrollschild mit der Post an uns
Schicken Sie uns Ihr Kontrollschild per Post. Legen Sie einen Zettel bei, auf dem steht: «Bitte deponieren Sie mein Kontrollschild.» Ist kein Zettel beigelegt, vernichten wir Ihr Kontrollschild. Wenn wir Ihr Kontrollschild erhalten, informieren wir Ihre Versicherung. Wir sagen der Versicherung, dass wir Ihr Kontrollschild aufbewahren. Wenn Sie schon einen Termin zur Fahrzeugprüfung haben, wird dieser gelöscht. Ihr Termin wird verrechnet, wenn Sie Ihre Kontrollschilder weniger als 4 Arbeitstage vor dem Termin deponieren.
Wir lagern Ihr Kontrollschild an einem zentralen Ort
Wir lagern alle Kontrollschilder an einem Ort: Im Kontrollschilder-Lager vom Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli. Dort können Sie Ihr Kontrollschild wieder abholen. Das geht während den Öffnungszeiten. Wollen Sie Ihr Kontrollschild an einem anderen Ort abholen? Dafür können Sie diesen Service nutzen.
Dauer
Wir lagern Ihr Kontrollschild für ein Jahr. Sie können die Lagerung jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlängern.
Kosten
Die Deponierung kostet 40 Franken pro Jahr.
-
Deponierung des Kontrollschilds verlängern
Hier können Sie die Deponierung Ihrer Kontrollschilder um ein weiteres Jahr verlängern.
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Kontrollschild wieder beantragen, wenn Deponierung abgelaufen
Wenn Sie verpasst haben, die Deponierung zu verlängern, können Sie Ihr Kontrollschild wieder beantragen.
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Deponiertes Kontrollschild bestellen
Ihre deponierten Kontrollschilder im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli oder an einem anderen Standort abholen.
Kontrollschild vernichten
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Sie haben Ihr Auto verkauft. Oder Sie entsorgen Ihr Auto. Oder Sie verlassen den Kanton Zürich. In allen Fällen möchten Sie Ihr Kontrollschild nicht behalten. Sie möchten auch nicht, dass jemand anders aus Ihrer Familie oder der Firma das Kontrollschild weiterverwendet.
Sie können Ihr Kontrollschild auf zwei Arten vernichten lassen:
Bringen Sie es persönlich zum Strassenverkehrsamt
Bringen Sie Ihr Kontrollschild persönlich zum Strassenverkehrsamt. Vor dem Haupteingang gibt es einen grünen Briefkasten. Sie können Ihr Kontrollschild dort Tag und Nacht hineinwerfen. Wenn wir Ihr Kontrollschild erhalten, informieren wir Ihre Versicherung. Wir sagen der Versicherung, dass wir Ihr Kontrollschild vernichten. Wenn Sie schon einen Termin zur Fahrzeugprüfung haben, wird dieser gelöscht. Ihr Termin wird verrechnet, wenn Sie Ihre Kontrollschilder weniger als 4 Arbeitstage vor dem Termin vernichten.
Schicken Sie Ihr Kontrollschild mit der Post an uns
Wenn wir Ihr Kontrollschild erhalten, informieren wir Ihre Versicherung. Wir sagen der Versicherung, dass wir Ihr Kontrollschild vernichten. Wenn Sie schon einen Termin zur Fahrzeugprüfung haben, wird dieser gelöscht. Ihr Termin wird verrechnet, wenn Sie Ihre Kontrollschilder weniger als 4 Arbeitstage vor dem Termin vernichten.
Die Vernichtung des Kontrollschildes ist für Sie kostenlos.
Tagesschild beziehen
Damit Sie ein Fahrzeug innerhalb der Schweiz überführen können, bieten wir Tagesschilder an. Diese können Sie vor Ort in Zürich-Albisgütli und Winterthur beziehen. Mögliche Einschränkungen für Fahrten ins Ausland klären Sie bei der zuständigen ausländischen Behörde ab.
Für den Export von Fahrzeugen können keine Tagesschilder und Tagesausweise erstellt werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht
Versicherungsprämien und Gebühren | 24 Std. |
48 Std. |
72 Std. |
96 Std. |
---|---|---|---|---|
Leichter Motorwagen (z.B. Personenwagen), leichter Sattelschlepper, leichte Arbeitsmaschine | . | |||
Versicherungsprämie | 22.60 | 35.70 | 44.60 | 51.50 |
Tagesausweis | 62.50 | 75 | 87.50 | 100 |
Gesamtkosten | 85.10 | 110.70 | 132.10 | 151.50 |
Motorrad und Kleinmotorrad | ||||
Versicherungsprämie | 22.60 | 35.70 | 44.60 | 51.50 |
Tagesausweis | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Gesamtkosten | 78.80 | 98.10 | 113.20 | 126.30 |
Gewerblicher Arbeitskarren/Motorkarren, Gewerblicher Motor-Einachser, Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge | ||||
Versicherungsprämie | 22.60 | 35.70 | 44.60 | 51.50 |
Tagesausweis | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Gesamtkosten | 78.80 | 98.10 | 113.20 | 126.30 |
Fahrzeuge über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht
Versicherungsprämien und Gebühren | 24 Std. |
48 Std. |
72 Std. |
96 Std. |
---|---|---|---|---|
Schwerer Motorwagen, schwerer Sattelschlepper, Ausnahmefahrzeug | . | |||
Versicherungsprämie | 33.40 | 54.60 | 67.10 | 52.80 |
Tagesausweis | 75 | 100 | 125 | 150 |
Gesamtkosten | 108.40 | 154.60 | 192.10 | 202.80 |
Gewerblicher Arbeitskarren/Motorkarren, land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen | ||||
Versicherungsprämie | 33.40 | 54.60 | 67.10 | 52.80 |
Tagesausweis | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Gesamtkosten | 89.60 | 117 | 135.70 | 127.60 |
Schwere Arbeitsmaschine | ||||
Versicherungsprämie | 33.40 | 54.60 | 67.10 | 52.80 |
Tagesausweis | 62.50 | 75 | 87.50 | 100 |
Gesamtkosten | 95.90 | 129.60 | 154.60 | 152.80 |
Anhänger
Gebühren | 24 Std. |
48 Std. |
72 Std. |
96 Std. |
---|---|---|---|---|
keine Versicherung nötig |
- | - | - | - |
Tagesausweis | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Gesamtkosten | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie die Kontrollschilder an einem der folgenden Orte zurückgeben (unter Punkt 11 im Fahrzeugausweis sehen Sie, wie lange Ihr Tagesschild gültig ist):
- Bei einem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
(ausserhalb der Öffnungszeiten in den Schilderkasten beim Eingang) - Per Post an uns (Datum und Uhrzeit des Poststempels = Zeitpunkt der Abgabe)
- Bei der Kantonspolizei Zürich (bitten Sie die Polizei um eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit)
Zu spät abgegebene Kontrollschilder werden kostenpflichtig von der Polizei eingezogen. Zudem müssen Sie die zusätzlichen Tage nachbezahlen. Angebrochene Tage zählen als ganze Tage.
Die Inhaberin oder der Inhaber dieses Ausweises ist gemäss Kollektiv-Haftpflichtversicherung Nr.15 896 571 der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG (Hagenholzstrasse 60. Postfach, 8085 Zürich, Tel. 0800 80 80 80, www.zurich.ch) gegen zivilrechtliche Ansprüche versichert, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden, wenn durch den Betrieb des im Ausweis bezeichneten Fahrzeuges während der Gültigkeit des Ausweises Personen- oder Sachschäden – ausser am Fahrzeug des Versicherten – verursacht werden.
Vom Eintritt eines solchen Ereignisses ist der oben bezeichnete Versicherer sowie das Strassenverkehrsamt sofort zu benachrichtigen.
Exportschild beziehen
Damit Sie ein Fahrzeug ausführen können, bieten wir Exportschilder an. Diese können Sie vor Ort in Zürich-Albisgütli oder in Winterthur beziehen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Alle Prämien, Gebühren und Abgaben müssen beim Bezug der Schilder in Schweizer Franken bezahlt werden - bar, mit Debit- oder Kreditkarte.
Gebühren und Angaben (in CHF)
Bearbeitungsgebühr | 120.00 |
---|---|
Fahrzeugausweis | 38.00 |
Kontrollschilder | 40.00 |
Einlösegebühr | 30.00 |
Eintrag Verfügung 186 | 15.00 |
Versicherungsprämie | 20.40 |
Individuelle Verkehrsabgabe (zh.ch/verkehrsabgabenrechner) | |
LSVA für Schwerverkehrsabgaben für Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm | |
1 Tag | 70.00 |
2 bis 3 Tage | 200.00 |
4 bis 6 Tage | 400.00 |
PSVA für Schwerverkehrsabgaben für Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm | 75.00 |
1 Tag | 20.00 |
2 bis 3 Tage | 50.00 |
4 bis 6 Tage | 100.00 |
Schwerverkehrsabgaben für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Folgende Fahrzeuge müssen in der Schweiz leistungsabhängige Schwerverkehrsabgaben (LSVA) zahlen:
- Lastwagen
- Sattelmotorfahrzeuge zum Sachentransport mit über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht (Feld 33 im Fahrzeugausweis)
- Schwere Sattelschlepper und Motorwagen
Folgende Fahrzeuge müssen in der Schweiz pauschale Schwerverkehrsabgaben (PSVA) zahlen:
- Schwere Personenwagen, Motorwagen und Sattelmotorfahrzeuge für den Personentransport (z.B. Wohnmobile)
- Gesellschaftswagen, Gelenkbusse, Motorkarren und Traktoren mit weissen Kontrollschildern
- Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Wohnanhänger
Die Exportschilder müssen Sie nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgeben. Eine Fristverlängerung oder wiederholte Zulassung des gleichen Fahrzeugs ist nicht möglich.