Personen- und Gütertransport

Möchten Sie beruflich mit Fahrzeugen der Kategorien B1, B, C1, C oder F Personen transportieren? Dazu benötigen Sie eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT). Die Bewilligung wird mit dem Code 121 im Führerausweis eingetragen.

Änderungen bei der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) per 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Durchführung der CZV-Prüfung neu organisiert. Wie bisher müssen fünf Teilprüfungen bestanden werden. Neu sind zwei Teilprüfungen als elektronische Prüfung beim Strassenverkehrsamt zu absolvieren. Die zwei «E-Prüfungen» können erst nach absolvierter Theorieprüfung CZV gemacht werden.  

So gehen Sie ab 1. Januar 2024 vor:

  1. Für die erste Theorieprüfung (schriftliche Theorieprüfung CZV) buchen Sie hier einen Termin. Die Prüfung findet im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli oder Winterthur statt.

    Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich benötigen für die Prüfung im Kanton Zürich eine Bewilligung des Strassenverkehrsamtes ihres Wohnkantons. Nehmen Sie die schriftliche Bewilligung am Tag Ihrer Prüfung mit.

  2. Danach können Sie die beiden E-Prüfungen ohne Voranmeldung während den Theorieprüfungszeiten machen:

    StVA Zürich-Albisgütli:
    täglich 07.30 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
    Anmeldung bei den blauen Schaltern 23 - 26 im Untergeschoss

    StVA Winterthur:
    jeden Freitag Vormittag 07.30 bis 11.00 Uhr
    Anmeldung bei den blauen Schaltern

    Betriebsbedingt kann es zwischen der Anmeldung am Schalter und dem Start der Prüfung zu Wartezeiten kommen. 

    Sie können die beiden E-Prüfungen auch direkt nach der ersten CZV-Theorieprüfung machen. Für jede E-Prüfung haben Sie maximal 45 Minuten Zeit.

    Für die Prüfungsinhalte und die Vorbereitung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Weitere Informationen zu den Änderungen per 1. Januar 2024 finden Sie unter www.cambus.ch.

Anforderungen

Im folgenden Merkblatt finden Sie Informationen zum Erwerb des Führerausweises für den berufsmässigen Personen- und Gütertransport.

Diese Bewilligung ist nicht erforderlich für die berufsmässige Beförderung von verletzten, kranken oder behinderten Personen in dazu eingerichteten und mit den besonderen Warnvorrichtungen ausgerüsteten Fahrzeugen.

Beispiele dafür sind:

  • Polizei
  • Militärverwaltung
  • Zivilschutz
  • Feuerwehr

Prüfungsfrei

Besitzen Sie bereits den Führerausweis der Kategorie C, C1 (ohne 109), D1 (ohne 3.5t;106) oder D und haben dafür die Zusatztheorieprüfung bestanden?

In diesem Fall müssen Sie keine Prüfung absolvieren. Sie erhalten die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, wenn Sie mindestens ein Jahr klaglose Fahrpraxis (kein Führerausweisenzug) vorweisen können.

Zusätzliche Theorieprüfung

Die Zusatztheorieprüfung erfolgt für die Kategorien C1, C, D1 und D am Computer. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

Zulassung als Chauffeur

Damit Sie Transporte mit Fahrzeugen die der Kategorien C1, C, D1 oder D berufsmässig beruflich ausüben dürfen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder über folgendem Link.

Fahrpraxis

Für einige Kategorien muss zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung des Lernfahrgesuchs eine gewisse Fahrpraxis nachgewiesen werden.

Lern-, Überführungs- und Probefahrten sowie Fahrten auf geschlossenem Areal werden nicht anerkannt.

Für den Erwerb der entsprechenden Kategorie dürfen Sie mit einem Motorfahrzeug keine Widerhandlung begangen haben, die zu einem Führerausweis-Entzug führt oder geführt hat:

  • während der Dauer der Fahrpraxis, mindestens aber während eines Jahres, bis zur Erteilung des Lernfahrausweises oder;
  • wenn ein solcher nicht erforderlich ist, bis zur Zulassung zur Fahrprüfung.

Berufsmässiger Personentransport

Sie müssen während eines Jahres regelmässig ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie (B1, B, C1, C oder F) oder einer höheren Kategorie geführt haben. Ausgenommen sind Motorfahrzeuge der Kategorie A1 und A. 

Kategorie D1

Für den Erwerb der Kategorie D1 müssen Sie regelmässig

  • während mindestens drei Monaten einen Motorwagen der Kategorie C oder
  • einen Trolleybus oder
  • während mindestens einem Jahr Motorwagen der Kategorie B

geführt haben. 

Kategorie D

Für den Erwerb der Kategorie D müssen Sie regelmässig

  • während eines Jahres einen Motorwagen der Kategorie C oder
  • einen Trolleybus 

geführt haben.

Davon befreit sind Sie:

  • wenn Sie während entweder mindestens drei Monaten einen Motorwagen der Kategorie C oder einen Trolleybus oder während mindestens zwei Jahren regelmässig Motorwagen der Kategorie B geführt haben und
  • nach einem erfolgreichen Abschluss einer Mindestausbildung.

Strassenverkehrsämter

Für dieses Thema zuständig: