Sobald Sie prüfungsbereit sind, kann Sie Ihre Fahrschule zur praktischen Führerprüfung (Fahrprüfung) anmelden. Die Fahrprüfung erfolgt entsprechend den allgemeinen Prüfungsanforderungen. Auch ist sie den Möglichkeiten des Prüfungsfahrzeugs angepasst.
Schritt für Schritt die Fahrprüfung machen
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Sich bei einer Fahrschule vorbereiten
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Sich anmelden oder Termin verschieben
Wenn Sie die praktische Fahrausbildung bei Ihrer Fahrschule abgeschlossen haben, können Sie sich online zur Fahrprüfung anmelden.
Melden Sie sich frühzeitig an. Häufig sind alle unsere Termine schon einige Wochen im Voraus ausgebucht. Die Prüfungssprache ist Deutsch.
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Fahrprüfung fahren
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Rückmeldung bekommen
Prüfung bestanden
In der Schweiz dürfen Sie sofort nach der erfolgreichen Prüfung fahren. Sie erhalten von der Verkehrsexpertin oder dem Verkehrsexperten den unterzeichneten Lernfahrausweis oder einen Prüfbescheid. Diese Dokumente dienen Ihnen vorübergehend als Ausweis, bis Sie Ihren Führerausweis erhalten. Sie müssen die eintägige Weiterausbildung (WAB-Kurs) innerhalb von 12 Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren.
Prüfung nicht bestanden
Sie haben die erste praktische Fahrprüfung nicht bestanden. Ab dem Folgetag können Sie sich zur zweiten Prüfung anmelden. Entweder über den Terminplaner oder über Ihre Fahrschule.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Sie können sich ein drittes Mal zur praktischen Fahrprüfung anmelden, wenn uns Ihre Fahrschule schriftlich bestätigt, dass Sie Ihre Fahrausbildung abgeschlossen haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.
Sie müssen einen Fahreignungstest machen. Wenn Sie ihn bestehen, können Sie sich ein viertes Mal zur Fahrprüfung anmelden. Wir schicken Ihnen innerhalb von zirka 3 Arbeitstagen nach ihrer dritten negativen Prüfung mehr Informationen.
Fahreignungstest
- Wenn Sie die Fahrprüfung dreimal nicht bestehen, müssen Sie einen Fahreignungstest machen.
- Wenn Sie den Test bestehen, können Sie sich ein viertes Mal für die Fahrprüfung anmelden.
- Wenn Sie den Test nicht bestehen, wird Ihr Lernfahrausweis ungültig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.
Wie funktioniert der Fahreignungstest?
Sie machen den Test an einem Computer. Getestet werden Fähigkeiten, die Sie für das Lenken eines Fahrzeugs brauchen. Zum Beispiel: Ihre Wahrnehmung mit den Augen, Ihre Aufmerksamkeit, Ihre Konzentrationsfähigkeit, Ihr Reaktionsverhalten, Ihre Auge-Hand-Koordination und Ihre Belastbarkeit.
Wo mache ich den Fahreignungstest?
Sie machen den Test am Institut für Angewandte Psychologie (IAP) in Zürich. Alle weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie auf Internetseite des IAP.
Für eine weitere Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung brauchen Sie ein verkehrspsychologisches Gutachten, das Ihre Fahreignung bestätigt.
Falls Sie die 4. praktische Fahrprüfung nach dem Fahreignungstest nicht bestehen, werden wir Ihnen den Lernfahrausweis entziehen. Wir bitten Sie deshalb, auch für diesen unerfreulichen Ausgang der Prüfung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit Ihr Fahrzeug durch eine fahrberechtigte Person zurück an Ihren Wohnort gelangt.
Mindestanforderungen an Personen
Mindestanforderungen an Fahrzeuge
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ihr Fahrzeug muss sich für die praktische Fahrprüfung in einem betriebssicheren Zustand befinden und ordnungsgemäss eingelöst sein. Sie müssen den Fahrzeugausweis dabei haben.
Für die Fahrprüfung besteht keine Vignettenpflicht.
Auf Lern- und Prüfungsfahrten muss das Fahrzeug eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel muss so angebracht sein, dass sie von hinten gut erkennbar ist.
Merkblatt Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug
Aussergewöhnliche Fahrhilfen sind nicht gestattet. Moderne technische und elektronische Ausstattungen wie Speed-Limit, Parkdistanzkontrolle hinten und Abstandwarnung werden nicht als aussergewöhnliche Fahrhilfen im Sinne von Art. 88 Abs. 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) eingestuft. Prüfungsfahrzeuge mit derartigen Fahrhilfen sind im Kanton Zürich an den Fahrprüfungen zugelassen.
Es bestehen zusätzliche Anforderungen für:
Motorwagen
Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss Ihr Fahrzeug mit wintertauglichen Reifen versehen sein.
Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden.
Bei Fahrzeugen der Kategorien B, C, C1 und D1 (sowie Kat. D bei Direkteinstieg) muss der/die Begleiter/in die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können. . Ausgenommen auf Lernfahrten mit Motorwagen der Kategorie C, sofern der Fahrzeugführer prüfungsreif ist.
Elektrische Handbremsen sind zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind. Bei Prüfungsfahrzeugen ohne Doppelpedale prüft der Verkehrsexperte vor der Prüfungsfahrt die Funktion der Handbremse.
Sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, kann die Prüfung nicht gefahren werden. Zum Beispiel wenn sich die Handbremse bei Betätigung des Gaspedals «löst» oder sich die Betätigung am Fahrhebel befindet. Die Kosten für die abgebrochene Prüfung müssen Sie bezahlen.
Auf einem Fahrzeug mit Kollektiv- oder Zollkontrollschildern sowie auf Mietfahrzeugen nehmen wir die Prüfung nur dann ab, wenn der/die Bewerber/in zur Benützung berechtigt ist. Sie müssen eine schriftliche Ermächtigung vorweisen.
Fahrzeuge der Kategorien B1 und F
Ihr Fahrzeug muss mit zwei im Fahrzeugausweis eingetragenen Sitzplätzen ausgerüstet sein.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Fahrzeug für Lern- und Prüfungsfahrten geeignet ist?
Wenden Sie sich an die Leitung Ihres Prüfungsstandortes. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Die Kontaktliste finden Sie hier.
Motorrad-Fahrprüfung machen
Prüfungstermine 2024
Bis und mit Freitag. 1. November können Sie die Prüfung machen. Danach beginnt die Winterpause.
Prüfungstermine 2025
Die praktischen Motorradführerprüfungen im 2025 führen wir in der Zeit vom Montag, 31. März bis und mit Freitag, 31. Oktober durch.
Ablauf der Prüfung
Die Fahrprüfung der Kategorien A (bis 35 kW), A und A1 besteht in der Regel aus zwei Teilen:
- 1. Teil «Manöverprüfung»
- 2. Teil «Fahren im Verkehr»
Für die Kategorie A1 prüfen wir den Manöverteil erst nach dem Fahren im Verkehr, die Reihenfolge ist also umgekehrt.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Fahrschule.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Kleidung für Lern- und Prüfungsfahrten geeignet ist?
Wenden Sie sich an die Leitung Ihres Prüfungsstandortes. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Die Kontaktliste finden Sie hier.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Damit Sie sich mit dem Motorrad optimal auf die Fahrprüfung vorbereiten können, zeigen wir Ihnen im Video alle möglichen Manöver, die an der Prüfung beim Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli vorkommen können.
Anordnung der Manöverplätze an den weiteren Standorten
Sie dürfen die Prüfungs-Areale in Zürich-Albisgütli und Winterthur für das Üben von Motorrad-Manövern benützen. Sie benutzen beide Plätze auf eigene Verantwortung. Bitte räumen Sie den Manöverplatz nach dem Üben auf und halten Sie ihn sauber.
An den Standorten Bassersdorf, Bülach, Hinwil und Regensdorf ist das Benutzen der Prüfungsareale für das Üben verboten.
Wann darf ich die Manöverplätze benutzen?
- Vom 1. April bis 31. Oktober
- Montag und Dienstag: 17.00 bis 19.15 Uhr, Mittwoch bis Freitag: 16.00 bis 19.15 Uhr
Im Winterhalbjahr, an Wochenenden und Feiertagen und ausserhalb der genannten Zeiten ist die Benutzung verboten.
Das Prüfungsfahrzeug muss betriebssicher und ordnungsgemäss eingelöst sein. Motorradprüfungen werden nur mit zweirädrigen, der jeweiligen Kategorie entsprechenden Fahrzeugen abgenommen.
An der Prüfung der Kategorie A1 fahren wir mit einem Begleitfahrzeug hinter Ihnen her. Sie sind per Funk mit der Verkehrsexpertin oder dem Verkehrsexperten im Begleitfahrzeug verbunden.
Die Prüfungsabnahme der Kategorien A (bis 35 kW) und A erfolgt durch Aufsitzen. Bitte entfernen Sie für die Motorrad-Fahrprüfung unnötige Zubehörteile wie: Rückenlehnen, Gepäckträger und Seitentaschen. Diese erschweren oder verunmöglichen der Verkehrsexpertin oder dem Verkehrsexperten das notfallmässige Absteigen.
Prüfungsfahrzeuge Kategorie A
Sie brauchen ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW (siehe Fahrzeugausweis, Feld 76) oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg (siehe Fahrzeugausweis, Feld 78) und zwei Sitzplätzen. Motorräder mit Doppelrädern, die als ein Rad gelten, sind nicht zugelassen.
Prüfungsfahrzeuge Kategorie A beschränkt
Sie brauchen ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (siehe Fahrzeugausweis, Feld 76), zwei Sitzplätzen und einem Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von höchstens 0,20 kW/kg (siehe Fahrzeugausweis, Feld 78), ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1. Motorräder mit Doppelrädern, die als ein Rad gelten, sind nicht zugelassen.
Prüfungsfahrzeuge Unterkategorie A1
Sie brauchen ein betriebssicheres Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h. Wenn Sie die Prüfung mit einem Motorrad mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h machen, dürfen Sie nachher nur solche Motorräder fahren. Motorräder mit parallelen Doppelrädern (zum Beispiel zwei Vorderrädern) sind nicht zur Prüfung zugelassen.
Für die Fahrprüfung brauchen Sie zwingend die folgende Ausrüstung. Wir empfehlen Ihnen, diese Ausrüstung immer zu tragen.
Vorteile:
- Geprüfter Schutzhelm nach UNECE-Reglement 22 (mit Visier oder Brille)
- Motorradstiefel oder knöchelüberragendes festes Schuhwerk
- Motorradhandschuhe (aus abrieb- und reissfestem Material, möglichst mit Protektoren)
- Motorradhose (aus abrieb- und reissfestem Material, möglichst mit Protektoren)
- Motorradjacke (aus abrieb- und reissfestem Material, möglichst mit Protektoren)
Wann muss ich keine praktische Fahrprüfung machen?
Für die Kategorie A1
Wenn Sie den Führerausweis der Kategorie B schon haben, können Sie bei uns einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 lösen. Nach Absolvierung des Motorrad-Grundkurses von zwölf Stunden innerhalb von vier Monaten, erhalten Sie die Kategorie A1 ohne praktische Prüfung. Die Fahrschule bestätigt Ihren Kursbesuch. Danach können Sie uns Ihren Führerausweis im Original mit einer entsprechenden Notiz per Post schicken, damit wir die Kategorie A1 in Ihrem Führerausweis eintragen können.
Für die Kategorie A unbeschränkt
Sie können nach zwei Jahren Fahrpraxis ohne Ausweisentzug die Kategorie A unbeschränkt beantragen, wenn
- Sie den Führerausweis der Kategorie A bis 25/35 kW zwischen dem 1. April 2003 und dem 31. Dezember 2020 mit Grundkurs und praktischer Prüfung gemacht haben oder
- Sie den Lernfahrausweis der Kategorie A bis 35kW bis zum 31. Dezember 2020 erworben haben und bis zum 30. Juni 2021 die praktische Prüfung gemacht haben.
Für die Kategorie D1
Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie die Kategorie D1 beantragen:
- Sie besitzen den Führerausweis der Kategorien C1 oder C,
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt und
- Sie können eine Fahrpraxis (mindestens Kategorie B) von mindestens einem Jahr ohne Ausweisentzug vorweisen.
Um die entsprechende Kategorie zu erhalten, können Sie uns Ihren Führerausweis per Post schicken oder an den Schalter vorbeikommen.
Gebühren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
CHF | |
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Melden Sie Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen. | |
Praktische Führerprüfung - Kat. A, A1 oder Mofa | 100.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. B, B1, F, BE, DE, C1E, D1E, BPT (60 min.) | 134.00 |
Kontrollfahrt (Motorräder, Leichte Motorwagen / Anhänger) 60 min. | 134.00 |
Medizinische Kontrollfahrt (Motorräder, leichte Motorwagen / Anhänger) 90min. | 201.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. C, CE, C1, D1 (90 min.) | 201.00 |
Kontrollfahrt (Schwere Motorwagen / Anhänger) | 201.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. D (120 min.) | 268.00 |
Kontrollfahrt (Gesellschaftswagen) | 268.00 |
Gespräch vor 3. Führerprüfung | 67.00 |
Zuschlag pro auswärtige Prüfung inkl. Kilometerentschädigung | 70.00 |
Ausserkantonale Führerprüfung - Bewilligung | 20.00 |
Prakt. Führerprüfung nach Aufwand, pro Stunde | 134.00 |
Kontrollfahrt nach Aufwand, pro Stunde | 134.00 |
Strassenverkehrsämter
Weiterführende Informationen
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