Die kantonalen, regionalen und kommunalen Richtpläne legen in ihren Verkehrs-Kapiteln Ziele, Strategien und Massnahmen der Verkehrsentwicklung behördenverbindlich fest.
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Kantonale, regionale und kommunale Richtplanung
Die Richtpläne aller Ebenen (kantonal, regional und kommunal) sind behördenverbindlich für Kanton und Gemeinden. Die Richtpläne lenken die räumliche Entwicklung langfristig und stimmen die raumwirksamen Tätigkeiten aller Politik- und Sachbereiche ab. Verkehr und Mobiltät haben bedeutende Wirkung auf die Raumentwicklung und umgekehrt. Somit enthalten die Richtpläne aller drei Ebenen jeweils ein Kapitel Verkehr. Die Festlegungen dieser Kapitel sind untereinander und mit den anderen Politikbereichen (insb. Siedlung und Landschaft) abgestimmt.
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Kontakt
Amt für Mobilität - Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter