Hier finden Sie öffentliche Auflagen im Zusammenhang mit dem Eisenbahngesetz und können uns Baubeginn und Fertigstellung von Bauvorhaben an Eisenbahnanlagen melden.
Auf dieser Seite
Genehmigungsverfahren
Die Genehmigungsverfahren werden durch das Eisenbahngesetz (EBG) und die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE) geregelt. Das Amt für Mobilität (AFM) koordiniert das Verfahren zwischen dem Bund und den betroffenen Fachstellen von Kanton und Gemeinden.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Amt für Mobilität - Eisenbahnen
Ansprechperson Stefanie Zunzer
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kommunikation Volkswirtschaftsdirektion - Medienkontakt