Plangenehmigungs­verfahren nach Eisenbahn­gesetz

Hier finden Sie öffentliche Auflagen im Zusammenhang mit dem Eisenbahngesetz und können uns Baubeginn und Fertigstellung von Bauvorhaben an Eisenbahnanlagen melden.

Öffentliche Auflage

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Genehmigungsverfahren 

Die Genehmigungsverfahren werden durch das Eisenbahngesetz (EBG) und die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE) geregelt. Das Amt für Mobilität (AFM) koordiniert das Verfahren zwischen dem Bund und den betroffenen Fachstellen von Kanton und Gemeinden.

Kontakt

Amt für Mobilität - Eisenbahnen

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 56 15

Ansprechperson Stefanie Zunzer

E-Mail

ebg.afm@vd.zh.ch

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Kommunikation Volkswirtschaftsdirektion - Medienkontakt

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