Guthaben zurückerhalten

Wer dieses Gesuch braucht

Wenn  Sie ein Guthaben beim Strassenverkehrsamt haben, können Sie es hier zurückfordern. Ein Guthaben beim Strassenverkehrsamt kann durch Deponierung der Kontrollschilder oder zuviel einbezahlter Beträge entstehen. Wir erstatten Ihnen das Guthaben zurück.

Schritt für Schritt Ihr Gesuch einreichen

  1. Entscheiden, wie Sie Ihr Geld zurück erhalten wollen

    Es gibt zwei verschiedene Arten, wie Sie das Geld von uns zurückerstattet bekommen.

    Vorteile:

    • Überweisung auf Ihr Bank- oder Postkonto (Online)
    • Abholen am Kassenschalter des Strassenverkehrsamts (Vor Ort)
  2. Guthaben erhalten

    Überweisung auf Ihr Bank- oder Postkonto

    Der Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers muss mit der gutschriftsberechtigten Person übereinstimmen.

    Bei Überweisung auf ein Konto ausserhalb der Schweiz benötigen wir eine Kopie Ihrer Bankkarte oder eines Auszugs. Auslandüberweisungen unter 50 Franken können nicht vorgenommen werden.

    Bitte füllen Sie für eine spesenfreie Überweisung Ihrer Gutschrift das Formular aus.

    Personalien
    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Die Nummer besteht aus maximal 14 Zeichen.

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    PIN- oder Halternummer

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    Länderauswahl zur Überweisung
    Auszahlung auf Bank-/Postkonto

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    Kontoangaben Inland (Schweiz)

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    Bitte geben Sie eine gültige IBAN ein.

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    Kontoangaben Ausland

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    Bankkarte oder Auszug

    Scan/Foto Bankkarte (Vorder- und Rückseite, die auf der Karte gedruckte IBAN-Nummer muss lesbar sein) oder Bankauszug zur Identifikation

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    Kontoangaben USA

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    Bankkarte oder Auszug

    Scan/Foto Bankkarte (Vorder- und Rückseite, die auf der Karte gedruckte IBAN-Nummer muss lesbar sein) oder Bankauszug zur Identifikation

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    Kontoangaben Kanada

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    Bankkarte oder Auszug

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    Kontoangaben Australien

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    Vielen Dank.

    Bei korrekten Angaben überweisen wir Ihr Guthaben auf Ihr Bankkonto. Bei Fragen oder Unklarheiten melden wir uns bei Ihnen.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    Abholen direkt am Kassenschalter

    Nehmen Sie einen gültigen Ausweis mit. Die Auszahlung erfolgt an Sie als Kontoinhaber.

    Ihr Guthaben kann auch von einer bevollmächtigten Person bei uns abgeholt werden (Vollmacht notwendig).

    Strassenverkehrsamt

    Adresse

    Uetlibergstrasse 301
    8036 Zürich
    Route (Google)


    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag und Dienstag
    7.15 bis 12.00 Uhr
    13.00 bis 17.00 Uhr

    Mittwoch bis Freitag
    7.15 bis 12.00 Uhr
    13.00 bis 16.00 Uhr

    Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.

So geht es danach weiter

Bei korrekten Angaben überweisen wir Ihr Guthaben innert 2 Wochen auf Ihr Bankkonto. Bei Fragen oder Unklarheiten melden wir uns bei Ihnen. Die Abholung am Kassenschalter ist während unseren Öffnungszeiten und gegen Vorweisen eines Ausweises möglich.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
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Montag und Dienstag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr

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Telefon

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