Für reine Elektrofahrzeuge bezahlen Sie keine Verkehrsabgabe (Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer). Pauschale Verkehrsabgaben gibt es für Arbeitsmaschinen, Landwirtschaftsfahrzeuge, Händlerschilder und Tagesschilder.
Elektrofahrzeuge
- Für Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb müssen Sie keine Verkehrsabgabe bezahlen. Für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen-Antrieb (Wasserstoff-Fahrzeuge) wie zum Beispiel bei einem Hyundai Nexo oder Toyota Mirai (Auflistung ist nicht abschliessend) müssen Sie ebenfalls keine Verkehrsabgabe bezahlen.
- Für Fahrzeuge, die nicht nur einen elektrischen Antrieb haben (z.B. Hybridautos) bezahlen Sie die Verkehrsabgabe entsprechend der Fahrzeugart.
Veteranenfahrzeuge
Für Fahrzeuge mit dem Veteranenstatus gilt bei den Verkehrsabgaben die Berechnung der entsprechenden Fahrzeugart. Sie bezahlen aber pro Fahrzeug höchstens 400 Franken Verkehrsabgaben. Veteranen-Anhänger sind von der Verkehrsabgabe befreit.
Besondere Motorräder
Drei- und vierrädrige Motorräder (Trikes, Quads, ATVs etc.) und Motorräder mit Seitenwagen: siehe Motorräder.
Arbeitsmaschinen
Fahrzeug | Pauschale Verkehrsabgabe |
---|---|
Besondere Arten von Motorwagen (jährliche Verkehrsabgabe) | |
Traktoren | CHF 450.00 |
Arbeitsmaschinen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht | CHF 200.00 |
Arbeitsmaschinen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht | CHF 400.00 |
Arbeitskarren | CHF 80.00 |
Motorkarren | CHF 150.00 |
Motoreinachser | CHF 50.00 |
Landwirtschaftsfahrzeuge
Fahrzeug | Pauschale Verkehrsabgabe |
---|---|
Traktoren und Motorkarren bis 3000 cm3 Hubraum | CHF 80.00 |
Traktoren und Motorkarren über 3000 cm3 Hubraum | CHF 160.00 |
Kombinationsfahrzeuge | CHF 50.00 |
Arbeitskarren | CHF 30.00 |
Ausnahme-Arbeitskarren (einschliesslich Gebühr für Sonderbewilligung) |
CHF 30.00 |
Motoreinachser mit Anhänger | CHF 30.00 |
Landwirtschaftliche Ausnahme-Anhänger | Keine |
Händlerschilder
Für so genannte Kollektiv-Fahrzeugausweise in Kombination mit Händlerschildern («U-Nummern» oder «Garagennummern»).
Händlerschild | Pauschale Verkehrsabgabe |
---|---|
Motorwagen | CHF 800.00 |
Motorräder und Kleinmotorräder | CHF 130.00 |
Kleinmotorräder | CHF 60.00 |
Arbeitsmotorfahrzeuge | CHF 250.00 |
Anhänger an Motorwagen | CHF 190.00 |
Anhänger an Motorräder | CHF 40.00 |
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge | CHF 200.00 |
Tagesausweise
Für Tageschilder beziehungsweise Tagesausweise bezahlen Sie einen pauschale Verkehrsabgabe pro 24 Stunden.
Tagesausweis | Pauschale Verkehrsabgabe |
---|---|
Leichte Motorwagen Sattelschlepper bis 3,5 Tonnen Arbeitsmaschinen |
CHF 12.50 |
Schwere Motorwagen Sattelschlepper über 3,5 Tonnen Traktoren |
CHF 25.00 |
Arbeitskarren Motorkarren Motoreinachser |
CHF 6.20 |
Motorräder Kleinmotorräder |
CHF 6.20 |
Anhänger | CHF 6.20 |
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge | CHF 6.20 |
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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