Minergie ist der Schweizer Baustandard für Neubauten und Modernisierungen. Dank den Qualitätsanforderungen von Minergie überzeugen zertifizierte Gebäude mit einem hohen Wohn- und Arbeitskomfort und einer hohen Energieeffizienz.
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Aktuell
Mitte September 2024 treten die neuen Minergie-Baustandards vollständig in Kraft. Die Standards wurden im September 2023 zum ersten Mal seit 2017 umfassend weiterentwickelt. Am 13. September läuft die Übergangsfrist ab.
Die Minergie-Standards 2023 und die Änderungen gegenüber der Version 2017 finden Sie hier:
Für Bauherrschaften und Eigentümerschaften im Kanton Zürich bieten wir umfassende Fördermöglichkeiten für Minergie-Gesamtsanierungen an:
Zuständigkeiten
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Energie, ist die Anlaufstelle für sämtliche Anliegen rund ums «Bauen nach Minergie» im Kanton Zürich und zuständig für den Zertifizierungsprozess sämtlicher Minergie Standards.
Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit dem Minergie(-P/A)-Zertifizierungsprozess sind an folgende Adresse zu schicken:
AWEL
Abteilung Energie
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der ECO Zertifizierung sind an folgende Adresse zu schicken:
Zertifizierungsstelle
MINERGIE-ECO
Bahnhofstrasse 8
9000 St. Gallen
Zertifizierungsprozess im Kanton Zürich
Prüfung der Minergie-Antragsunterlagen
Die Erstprüfung der vollständig eingereichten Minergie-Antragsunterlagen findet in der Regel innerhalb vier bis sechs Wochen statt. Die Resultate der Minergie-Antragsunterlagen werden im Minergie-Prüfbericht zusammengefasst. Die Projektbeteiligten erhalten die Möglichkeit, die beanstandeten Punkte innerhalb vier Wochen zu bereinigen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Minergie-Antragsprüfung werden die Projekte provisorisch Minergie zertifiziert und die Zertifizierungsgebühren in Rechnung gestellt.
Einreichung Minergie-Baubestätigung
Mit der Einreichung der unterzeichneten Minergie-Baubestätigung wird bestätigt, dass das Bauvorhaben abgeschlossen ist und die Ausführung gemäss den zertifizierten Minergie-Antragsunterlagen erfolgte. Zusammen mit der Minergie-Baubestätigung müssen die Abnahmeprotokolle der Wärmeerzeugung, der Photovoltaik- und. Solaranlagen sowie der Lüftungsanlagen eingereicht werden. Weitere Hinweise zum Abnahmeprotokoll der Lüftungsanlagen finden Sie unter weiterführende Informationen. Nach der erfolgreichen Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die Projekte definitiv Minergie zertifiziert.
Definitive Minergie-Zertifizierung
Die ausgestellten definitiven Minergie-Zertifikate sind unbefristet gültig, sofern das Zertifikat auch auf der Minergie-Gebäudeliste aufgeführt ist. Die Gültigkeit erlischt, sobald energetisch relevante Änderungen am Gebäude vorgenommen und nicht der Zertifizierungsstelle bekannt gegeben werden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Energietechnik
Kontaktperson Stephan Schmitt
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
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Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr