Das Kantonale Sozialamt finanziert Frauenhäuser, suchttherapeutische Institutionen und Institutionen für Randständige. Auf dieser Seite finden Sie die Verzeichnisse der finanzierten Institutionen sowie Informationen zur Aufsicht und zum Beschwerdeweg.
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Einrichtungen der Sozial- und Suchthilfe
Der Kanton unterstützt auch Frauenhäuser, suchttherapeutische Einrichtungen und Einrichtungen für Randständige mit Betriebsbeiträgen in der Höhe von insgesamt rund sechs Millionen Franken pro Jahr.
Die Aufsicht über die Einrichtungen der Sozial- und Suchthilfe hat der Bezirksrat. Bei Problemen in oder mit einer Einrichtung wenden Sie sich bitte zuerst an die betroffene Institution. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Sie sich an den zuständigen Bezirksrat oder an das Kantonale Sozialamt (Bereich Fach- und Qualitätsfragen) wenden.
- Download Verzeichnis der Sozial- und Suchthilfeeinrichtung mit kantonaler Beitragsberechtigung PDF | 10 Seiten | Deutsch | 208 KB
- Download Richtlinien des Kantonalen Sozialamts über die Gewährung von Staatsbeiträgen an suchttherapeutische Einrichtungen PDF | 6 Seiten | Deutsch | 448 KB
- Download Richtlinien des Kantonalen Sozialamts zur Rechnungslegung von suchttherapeutischen Einrichtungen PDF | 6 Seiten | Deutsch | 469 KB
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