Dienstleistungen zur Steuerrechnung beantragen
Zuständigkeiten beachten
Staats- und Gemeindesteuern
Das Steueramt Ihrer Wohngemeinde bzw. Ihres Hauptsitzes ist für sämtliche Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern zuständig.
Für Anliegen zur Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an die zuständige Wohn- bzw. Hauptsitzgemeinde.
Ausnahme: Nachsteuern und Steuerstrafen
Alle Anliegen zur Steuerrechnung der Nachsteuern und Steuerstrafen für die Staats- und Gemeindesteuer sowie Direkte Bundessteuer können Sie unten im Formular mitteilen.
Anleitung
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Unsere Dienstleistungen
Vorteile:
- Anpassung der provisorischen Rechnung für die Direkte Bundessteuer
- Für nachträgliche ordentliche Steuerrechnungen werden keine Anpassungen vorgenommen bzw. keine provisorischen Rechnungen erstellt
Vorteile:
- Gesuch auf Ratenzahlung oder Stundung des Steuerbetrages
Vorteile:
- Bestellung eines Kontoauszuges
Vorteile:
- Bestellung einer Bestätigung über die bezahlten Steuern für die Direkte Bundessteuer. Die Zahlungsbestätigung können wir Ihnen in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch zustellen (diese stellt jedoch keine Ansässigkeits- oder Wohnsitzbestätigung bzw. Firmensitzbestätigung dar)
Vorteile:
- Allgemeine Anliegen zur Steuerrechnung, Mahnung oder Betreibung
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Notwendige Angaben bereithalten
Angaben zur Steuerrechnung für Privatpersonen
Vorteile:
- AHV-N13 und Register-Nr.
- Steuerperiode
Für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung der direkten Bundessteuer benötigen Sie folgende Informationen:
Vorteile:
- Steuerbares und satzbestimmendes Einkommen
Gesuch auf Ratenzahlung oder Stundung des Steuerbetrages:
Vorteile:
- Sollten Sie für die definitive Steuerrechnung mehr als sechs Raten wünschen, ist dies schriftlich zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu das Formular «Existenzminimumberechnung» aus
Angaben zur Steuerrechnung für Unternehmen
Vorteile:
- J-Nr. und UID-Nr.
- Steuerperiode
Für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung der direkten Bundessteuer benötigen Sie folgende Informationen:
Vorteile:
- Steuerbarer und satzbestimmender Reingewinn
- Beteiligungsabzug nicht mehr als 100 Prozent
Gesuch auf Ratenzahlung oder Stundung des Steuerbetrages:
Vorteile:
- Sollten Sie für die definitive Steuerrechnung mehr als sechs Raten wünschen, ist dies schriftlich zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu das Formular «Gläubigerverzeichnis» aus
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Formular ausfüllen