Straflose Selbstanzeige einreichen

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    Voraussetzungen für die Straflosigkeit der Selbstanzeige ist, dass

    • der Sachverhalt dem Steueramt noch nicht bekannt ist;
    • Sie soweit nötig mitwirken, um die korrekten Steuern zu ermitteln;
    • die hinterzogenen Steuern bezahlt werden; 
    • es sich um die erste Selbstanzeige handelt. Bei jeder weiteren wird zusätzlich eine Busse von 20 Prozent der Nachsteuern ausgefällt.

    Eine kommentarlose Deklaration in der Steuererklärung ohne  expliziten Hinweis auf die Selbstanzeige gilt nicht als Selbstanzeige und kann zu einer Strafe führen.

    Automatischer Informationsaustausch (AIA) und straflose Selbstanzeige

    Eine Selbstanzeige ist, unter Einhaltung der übrigen Bedingungen, so lange möglich, als keine Steuerbehörde Kenntnis von der Hinterziehung hat.

    Selbstanzeigen für bisher nicht deklarierte Konten in AIA-Staaten werden im Kanton Zürich deshalb zugelassen, ausser die Hinterziehung sei tatsächlich bereits entdeckt worden. 

  2. Notwendige Unterlagen beilegen

    Zum Einreichen einer Selbstanzeige stellen Sie uns die entsprechenden Unterlagen mit dem Betreff «Selbstanzeige» zu.

    Dabei ist zu beachten, dass wir die entsprechenden Unterlagen für die nicht besteuerten Steuerperioden, jedoch auf maximal 10 Jahre zurück benötigen.

    Weitere Informationen zum Vorgehen und den benötigen Unterlagen finden Sie im «Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur straflosen Selbstanzeige und zur vereinfachten Nachbesteuerung von Erben».

  3. Selbstanzeige absenden

    Senden Sie die Selbstanzeige und die zugehörigen Beilagen an folgende Adresse:

    Kanton Zürich - Steueramt

    Adresse

    Bändliweg 21
    8090 Zürich
    Route (Google)
  4. Nach der Einreichung

    Sofern die Bedingungen für eine straflose oder strafbare Selbstanzeige nicht erfüllt sind, erfolgt ein ordentliches Nachsteuer- und Bussenverfahren.

    Die Busse beträgt dann zwischen einem Drittel und dem Dreifachen der Nachsteuer, je nach Verschulden und persönlichen Umständen.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt - Spezialdienst

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)