Direktzahlungen

Direktzahlungen vergüten gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirtschaft. Sie schaffen Anreize für eine sichere Versorgung, die Pflege der Kulturlandschaft und eine umweltfreundliche Produktion. Die Abteilung Landwirtschaft innerhalb des Amts für Landschaft und Natur (ALN) organisiert die Ausrichtung von Direktzahlungen im Kanton Zürich.

Agrarbericht 2023 – Direktzahlungen

Einige Zahlen für den Kanton Zürich (Stand 2018):

  • 150 Millionen Franken Direktzahlungen werden insgesamt pro Jahr ausgezahlt.
  • 59'000 Franken Direktzahlungen erhält ein Landwirtschaftbetrieb im Durchschnitt.
  • 79 Prozent aller Betriebe nehmen an Landschaftsqualitätsprojekten teil.

Beitragsarten

  • Kulturlandschaftsbeiträge
  • Versorgungssicherheitsbeiträge
  • Biodiversitätsbeiträge
  • Landschaftsqualitätsbeiträge
  • Produktionssystembeiträge
  • Ressourceneffizienzbeiträge
  • Übergangsbeiträge
  • Einzelkulturbeiträge

Voraussetzungen

Berechtigte Personen

  • Natürliche Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz
  • Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz (nur berechtigt für Getreidezulage, Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts- und Einzelkulturbeiträge)

Altersgrenze

  • Beiträge werden nur bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.
  • Bei Personengesellschaften und Betriebsgemeinschaften werden die Beiträge anteilig gekürzt, wenn Personen die Altersgrenze überschritten haben.

Betriebliche Voraussetzungen

  • Der Betrieb ist vom Kanton anerkannt.
  • Der Betrieb wird auf eigene Rechnung und Gefahr geführt; das gilt auch für Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetriebe (Nachweis: Anmeldung bei kantonaler Ausgleichskasse)
  • Es besteht betrieblicher Arbeitsbedarf von mindestens 0,2 SAK (Standardarbeitskraft).
  • Betriebseigene Arbeitskräfte erledigen mindestens 50 Prozent der auf dem Betrieb anfallenden Arbeiten.
  • Alle Mitbewirtschaftenden innerhalb einer Gesellschaft oder Gemeinschaft erfüllen die Kriterien für den Bezug von Direktzahlungen.
  • Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) wird erfüllt; das gilt auch für Biobetriebe (aber nicht für Sömmerungsbetriebe).
  • Die Vorschriften zu Tier- und Gewässerschutz werden eingehalten.

Ausbildungsanforderungen

Bewirtschafter mit landwirtschaftlicher Ausbildung

Wenn Sie das Gesuch stellen (vor dem 1. Mai des Beitragsjahres), muss der eidgenössisch anerkannte Abschluss einer landwirtschaftlichen Aus- oder Weiterbildung vorliegen. Das gilt nicht für Betriebe im Berggebiet mit weniger als 0,5 SAK.
 

Bewirtschafter mit anderer Ausbildung

Wenn Sie einen anderen anerkannten Berufsabschluss haben und mindestens 28 Jahre alt sind, genügt bis zum 1. Mai des Beitragsjahres auch:

  •  eine landwirtschaftliche Weiterbildung oder
  • der Nachweis von drei Jahren landwirtschaftlicher Praxis (z.B. durch Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen)
     

Betriebsübernahme

Wer einen Betrieb als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter neu übernimmt, muss die Ausbildungsanforderungen spätestens am 1. Mai des Beitragsjahres erfüllen.

Ausnahmen:

  • Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin hat die Altersgrenze erreicht und Sie haben mindestens zehn Jahre auf dem Betrieb mitgearbeitet 
  • Sie bewirtschaften als Erbe oder Erbin einen Betrieb bis maximal drei Jahre nach dem Tod des bisherigen Bewirtschafters oder der bisherigen Bewirtschafterin.
     

Termine und Ablauf

Wichtige Termine 2024/2025

Die genauen Termine werden wir an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgeben.

Zeitraum
Auszahlungen                                                                                 
21.06.2024
Akontozahlung
21.10.2024 Hauptzahlung
06.12.2024 Schlusszahlung
Zeitraum Datenerfassung
15.02.2024 bis 05.03.2024
Strukturdatenerhebung 2024
  • Betriebsdatenblatt bis 7. März 2024 an die Gemeindestelle!
02.05.2024 bis 16.05.2024
Datenerfassung Landschaftsqualität  2024
20.08.2024 bis 03.09.2024 Anmeldungen Direktzahlungen 2025 

Anmeldung

Das Zeitfenster für die Anmeldung für ÖLN und bestimmte Beitragsarten für das Folgejahr ist Ende August/Anfang September des laufenden Jahres. Die genauen Fristen geben wir hier jährlich bekannt.

  • Beantragen Sie Beitragsarten und melden Sie sich zum ÖLN via Agriportal oder Agate an.
  • Drucken Sie Ihre Anmeldung für Beitragsarten und den ÖLN aus
  • Reichen Sie die unterschriebenen Anmeldungen termingerecht bei der Gemeindestelle für Landwirtschaft ein.

Gesuchstellung und Datenerhebung

Das Zeitfenster für Gesuchstellung im laufenden Jahr und Datenerhebung ist Februar/März. Die genauen Fristen geben wir jährlich bekannt.

Gesuchstellung (= Strukturdatenerhebung)

  • Für das Gesuch ist zuständig, wer den Betrieb oder die Betriebsgemeinschaft am 31. Januar des Beitragsjahres bewirtschaftet.
  • Reichen Sie Ihr Gesuch ein via Agriportal oder Agate (inkl. Flächenerfassung via agriGIS).
  • Reichen Sie das ausgedruckte und unterschriebene Betriebsdatenblatt termingerecht bei der Gemeindestelle für Landwirtschaft ein.
  • Melden Sie nachträgliche Veränderungen der Tierbestände, der Flächen und der Hauptkulturen sowie Bewirtschafterwechsel bis zum 1. Mai des Beitragsjahres.

Sömmerungsbetriebe

Zuständig für das Gesuch ist, wer den Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb am 25. Juli des Beitragsjahres bewirtschaftet.

Datenerfassung für Programme

Für Ressourceneffizienzprogramme und Landschaftsqualität gilt ein anderes Zeitfenster. Die genauen Fristen geben wir jährlich bekannt.

Abmeldung

Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss das Gesuch zurückzuziehen, wenn er oder sie die Auflagen und Bedingungen nicht mehr einhalten kann oder will.
Sie müssen diese Änderung schriftlich dem Team Direktzahlungen melden, bevor Sie die Bewirtschaftung anpassen.

Biolandbau

Anerkannte Biobetriebe müssen grundsätzlich den gesamten Betrieb und die gesamte Betriebsfläche nach den Anforderungen der Bio-Verordnung bewirtschaften.

Kantonale Beiträge zur Bio-Umstellung

  • Melden Sie sich vor der Umstellung bei der Fachstelle Biolandbau am Strickhof an.
  • Die Umstellzeit dauert zwei volle Kalenderjahre.
  • Die Biovorschriften müssen Sie schon während der Umstellung einhalten.

Kontrolle

  • Sie müssen die Umstellung bei einer der anerkannten Kontrollstellen bio.inspecta oder Bio Test Agro anmelden.
  • Wer seine Produkte mit dem Knospe- oder Demeter-Label vermarkten will, muss sich ausserdem bei der Dachorganisation BioSuisse anmelden.

Zielorientierte Biodiversitätsförderung

Von 2020 bis 2028 läuft im Kanton Zürich ein Ressourcenprojekt, mit dem die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen zielorientiert gefördert wird. Das Umsetzungskonzept führt zu klareren Zielen und mehr Freiheiten im einzelbetrieblichen Biodiversitätsmanagement und eröffnet Betrieben neue Möglichkeiten und Freiheiten in der Nutzung von Biodiversitätsförderflächen.

Geodaten

Kantonales Geoinformationssystem (GIS)

Der GIS-Browser stellt landwirtschaftliche Geodaten bereit, z. B. zu Bewirtschaftung, Hanglagen, Zonengrenzen und Pflegeplan. Die Karten sind frei zugänglich.

Jeder Betrieb wird einer landwirtschaftlichen Zone zugeordnet: Tal-, Berg- oder Sömmerungsgebiet. Ein Teil der Direktzahlungen richtet sich nach der Zonenzugehörigkeit. So werden z.B. die schwereren Produktionsbedingungen im Hügel- und Berggebiet kompensiert.

agriGIS

Erfassen Sie landwirtschaftliche Nutzflächen während der Strukturdatenerhebung via agriGIS.
 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strukturdatenerhebung – Programmanmeldung einer Nutzungsfläche im Liegenschaftsfenster in agriGIS

Strukturdatenerhebung – Programmanmeldung mehrerer Nutzungsflächen in agriGIS

Strukturdatenerhebung – Überlagernde BFF auf Nutzungsfläche erfassen

Werkzeuge Nutzungen vergrössern und verkleinern

Werkzeuge Nutzungen teilen und verbinden

Werkzeuge kopieren

Allgemeine Werkzeuge

Ihre Nutzungsflächen

Fenster Liegenschaften

Gemeindestellen für Landwirtschaft

Die kantonalen Weisungen der Abteilung Landwirtschaft werden von den Gemeindestellen für Landwirtschaft vollzogen. Ihre Leitung und Stellvertretung wählt der Gemeinderat.

Tagung der Gemeindestellen für Landwirtschaft

Jedes Jahr im Januar/Februar finden Tagungen für die Leiter und Leiterinnen der Gemeindestellen für Landwirtschaft statt. Die Gemeindestellen-Tagung 2025 wird am Dienstag 21. Januar 2025 in Wädenswil und am Mittwoch 29. Januar 2025 in Wülflingen stattfinden.

Tagung 24.01.2024 und 30.01.2024

Vernetzung

Die Gemeindestellen für Landwirtschaft führen in der Regel die Kontrollen in den Vernetzungsprojekten durch. Das Handbuch erläutert Abläufe, Aufgaben und Beurteilung im Feld.

Ansprechpersonen

Martin Braunschweig

Dr. Dipl. Ing.-Agr. ETH

martin.braunschweig@bd.zh.ch
+41 43 258 81 56

Sektionsleitung Direktzahlungen

Ueli Müller

BSc FH Agr.

ueli.mueller@bd.zh.ch
+41 43 258 81 65

Stv. Sektionsleitung Direktzahlungen, Betriebsanerkennungen, Bewirtschafterwechsel, Landschaftsqualität

Jakob Weidmann

Dipl. Ing.-Agr. ETH

jakob.weidmann@bd.zh.ch
+41 43 259 43 02

Rechnungsverantwortlicher

Carlota Erismann

Dipl. Geogr.

carlota.erismann@bd.zh.ch
+41 43 259 27 04

Ökologischer Ausgleich, BFF

Beate Fulda

Dr. sc. ETH Dipl. Geoökologin

beate.fulda@bd.zh.ch
+41 43 259 43 03

Datenmanagement, Agricola, Agate, TDV

Lukas Grete

Dipl. Ing. FH Umweltingenieurwesen

lukas.grete@bd.zh.ch
+41 43 259 27 38

Betriebsaufgabe, Datenerhebung Agricola

Göran Günther

Projektleiter Agricola

goeran.guenther@bd.zh.ch
+41 43 258 82 72

Amy Kunz

BSc UZH Geographie

amy.kunz@bd.zh.ch
+41 43 259 57 60

GIS Daten, agriGIS

Patricia Duran

BSc ZFH Umweltingenieurwesen

patricia.duran@bd.zh.ch
+41 43 258 84 29

ZiBiF, Schleppschlauch, Hoduflu

Simone Renaud-dit-Louis

Praktikantin

simone.renaud-dit-louis@bd.zh.ch
+41 43 257 46 32

Inge Schmid

Geschäftsstellenleiterin Agricola Pool plus

inge.schmid@bd.zh.ch
+41 43 259 27 79

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Abteilung Landwirtschaft, Direktzahlungen

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Telefon

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8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

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