Direktzahlungen vergüten gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirtschaft. Sie schaffen Anreize für eine sichere Versorgung, die Pflege der Kulturlandschaft und eine umweltfreundliche Produktion. Die Abteilung Landwirtschaft innerhalb des Amts für Landschaft und Natur (ALN) organisiert die Ausrichtung von Direktzahlungen im Kanton Zürich.
Agrarbericht 2023 – Direktzahlungen
Einige Zahlen für den Kanton Zürich (Stand 2018):
- 150 Millionen Franken Direktzahlungen werden insgesamt pro Jahr ausgezahlt.
- 59'000 Franken Direktzahlungen erhält ein Landwirtschaftbetrieb im Durchschnitt.
- 79 Prozent aller Betriebe nehmen an Landschaftsqualitätsprojekten teil.
Beitragsarten
- Kulturlandschaftsbeiträge
- Versorgungssicherheitsbeiträge
- Biodiversitätsbeiträge
- Landschaftsqualitätsbeiträge
- Produktionssystembeiträge
- Ressourceneffizienzbeiträge
- Übergangsbeiträge
- Einzelkulturbeiträge
Voraussetzungen
Berechtigte Personen
- Natürliche Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz
- Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz (nur berechtigt für Getreidezulage, Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts- und Einzelkulturbeiträge)
Altersgrenze
- Beiträge werden nur bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.
- Bei Personengesellschaften und Betriebsgemeinschaften werden die Beiträge anteilig gekürzt, wenn Personen die Altersgrenze überschritten haben.
Betriebliche Voraussetzungen
- Der Betrieb ist vom Kanton anerkannt.
- Der Betrieb wird auf eigene Rechnung und Gefahr geführt; das gilt auch für Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetriebe (Nachweis: Anmeldung bei kantonaler Ausgleichskasse)
- Es besteht betrieblicher Arbeitsbedarf von mindestens 0,2 SAK (Standardarbeitskraft).
- Betriebseigene Arbeitskräfte erledigen mindestens 50 Prozent der auf dem Betrieb anfallenden Arbeiten.
- Alle Mitbewirtschaftenden innerhalb einer Gesellschaft oder Gemeinschaft erfüllen die Kriterien für den Bezug von Direktzahlungen.
- Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) wird erfüllt; das gilt auch für Biobetriebe (aber nicht für Sömmerungsbetriebe).
- Die Vorschriften zu Tier- und Gewässerschutz werden eingehalten.
Ausbildungsanforderungen
Bewirtschafter mit landwirtschaftlicher Ausbildung
Wenn Sie das Gesuch stellen (vor dem 1. Mai des Beitragsjahres), muss der eidgenössisch anerkannte Abschluss einer landwirtschaftlichen Aus- oder Weiterbildung vorliegen. Das gilt nicht für Betriebe im Berggebiet mit weniger als 0,5 SAK.
Bewirtschafter mit anderer Ausbildung
Wenn Sie einen anderen anerkannten Berufsabschluss haben und mindestens 28 Jahre alt sind, genügt bis zum 1. Mai des Beitragsjahres auch:
- eine landwirtschaftliche Weiterbildung oder
- der Nachweis von drei Jahren landwirtschaftlicher Praxis (z.B. durch Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen)
Betriebsübernahme
Wer einen Betrieb als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter neu übernimmt, muss die Ausbildungsanforderungen spätestens am 1. Mai des Beitragsjahres erfüllen.
Ausnahmen:
- Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin hat die Altersgrenze erreicht und Sie haben mindestens zehn Jahre auf dem Betrieb mitgearbeitet
- Sie bewirtschaften als Erbe oder Erbin einen Betrieb bis maximal drei Jahre nach dem Tod des bisherigen Bewirtschafters oder der bisherigen Bewirtschafterin.
Termine und Ablauf
Wichtige Termine 2024/2025
Die genauen Termine werden wir an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgeben.
Zeitraum |
Auszahlungen |
---|---|
21.06.2024 |
Akontozahlung |
21.10.2024 | Hauptzahlung |
06.12.2024 | Schlusszahlung |
Zeitraum | Datenerfassung |
---|---|
15.02.2024 bis 05.03.2024 |
Strukturdatenerhebung 2024
|
02.05.2024 bis 16.05.2024 |
Datenerfassung Landschaftsqualität 2024 |
20.08.2024 bis 03.09.2024 | Anmeldungen Direktzahlungen 2025 |
Anmeldung
Das Zeitfenster für die Anmeldung für ÖLN und bestimmte Beitragsarten für das Folgejahr ist Ende August/Anfang September des laufenden Jahres. Die genauen Fristen geben wir hier jährlich bekannt.
- Beantragen Sie Beitragsarten und melden Sie sich zum ÖLN via Agriportal oder Agate an.
- Drucken Sie Ihre Anmeldung für Beitragsarten und den ÖLN aus
- Reichen Sie die unterschriebenen Anmeldungen termingerecht bei der Gemeindestelle für Landwirtschaft ein.
Gesuchstellung und Datenerhebung
Das Zeitfenster für Gesuchstellung im laufenden Jahr und Datenerhebung ist Februar/März. Die genauen Fristen geben wir jährlich bekannt.
Gesuchstellung (= Strukturdatenerhebung)
- Für das Gesuch ist zuständig, wer den Betrieb oder die Betriebsgemeinschaft am 31. Januar des Beitragsjahres bewirtschaftet.
- Reichen Sie Ihr Gesuch ein via Agriportal oder Agate (inkl. Flächenerfassung via agriGIS).
- Reichen Sie das ausgedruckte und unterschriebene Betriebsdatenblatt termingerecht bei der Gemeindestelle für Landwirtschaft ein.
- Melden Sie nachträgliche Veränderungen der Tierbestände, der Flächen und der Hauptkulturen sowie Bewirtschafterwechsel bis zum 1. Mai des Beitragsjahres.
Sömmerungsbetriebe
Zuständig für das Gesuch ist, wer den Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb am 25. Juli des Beitragsjahres bewirtschaftet.
Datenerfassung für Programme
Für Ressourceneffizienzprogramme und Landschaftsqualität gilt ein anderes Zeitfenster. Die genauen Fristen geben wir jährlich bekannt.
Abmeldung
Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss das Gesuch zurückzuziehen, wenn er oder sie die Auflagen und Bedingungen nicht mehr einhalten kann oder will.
Sie müssen diese Änderung schriftlich dem Team Direktzahlungen melden, bevor Sie die Bewirtschaftung anpassen.
Biolandbau
Anerkannte Biobetriebe müssen grundsätzlich den gesamten Betrieb und die gesamte Betriebsfläche nach den Anforderungen der Bio-Verordnung bewirtschaften.
Kantonale Beiträge zur Bio-Umstellung
- Melden Sie sich vor der Umstellung bei der Fachstelle Biolandbau am Strickhof an.
- Die Umstellzeit dauert zwei volle Kalenderjahre.
- Die Biovorschriften müssen Sie schon während der Umstellung einhalten.
Kontrolle
- Sie müssen die Umstellung bei einer der anerkannten Kontrollstellen bio.inspecta oder Bio Test Agro anmelden.
- Wer seine Produkte mit dem Knospe- oder Demeter-Label vermarkten will, muss sich ausserdem bei der Dachorganisation BioSuisse anmelden.
Zielorientierte Biodiversitätsförderung
Von 2020 bis 2028 läuft im Kanton Zürich ein Ressourcenprojekt, mit dem die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen zielorientiert gefördert wird. Das Umsetzungskonzept führt zu klareren Zielen und mehr Freiheiten im einzelbetrieblichen Biodiversitätsmanagement und eröffnet Betrieben neue Möglichkeiten und Freiheiten in der Nutzung von Biodiversitätsförderflächen.
Geodaten
Kantonales Geoinformationssystem (GIS)
Der GIS-Browser stellt landwirtschaftliche Geodaten bereit, z. B. zu Bewirtschaftung, Hanglagen, Zonengrenzen und Pflegeplan. Die Karten sind frei zugänglich.
Jeder Betrieb wird einer landwirtschaftlichen Zone zugeordnet: Tal-, Berg- oder Sömmerungsgebiet. Ein Teil der Direktzahlungen richtet sich nach der Zonenzugehörigkeit. So werden z.B. die schwereren Produktionsbedingungen im Hügel- und Berggebiet kompensiert.
agriGIS
Erfassen Sie landwirtschaftliche Nutzflächen während der Strukturdatenerhebung via agriGIS.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Strukturdatenerhebung – Programmanmeldung mehrerer Nutzungsflächen in agriGIS
Strukturdatenerhebung – Überlagernde BFF auf Nutzungsfläche erfassen
Werkzeuge Nutzungen vergrössern und verkleinern
Werkzeuge Nutzungen teilen und verbinden
Werkzeuge kopieren
Allgemeine Werkzeuge
Ihre Nutzungsflächen
Fenster Liegenschaften
Gemeindestellen für Landwirtschaft
Die kantonalen Weisungen der Abteilung Landwirtschaft werden von den Gemeindestellen für Landwirtschaft vollzogen. Ihre Leitung und Stellvertretung wählt der Gemeinderat.
Tagung der Gemeindestellen für Landwirtschaft
Jedes Jahr im Januar/Februar finden Tagungen für die Leiter und Leiterinnen der Gemeindestellen für Landwirtschaft statt. Die Gemeindestellen-Tagung 2025 wird am Dienstag 21. Januar 2025 in Wädenswil und am Mittwoch 29. Januar 2025 in Wülflingen stattfinden.
Tagung 24.01.2024 und 30.01.2024
- Download Präsentation Programm PDF | 2 Seiten | 82 KB
- Download Präsentation Verordnung Neuerungen und Änderungen PDF | 16 Seiten | 600 KB
- Download Präsentation agriPortal PDF | 14 Seiten | 783 KB
- Download Präsentation agriGIS PDF | 12 Seiten | 1 MB
- Download Präsentation Absenkpfad PSM, Schleppschlauch, Abdrift PDF | 8 Seiten | 716 KB
- Download Präsentation Suisse Bilanz und Weidebeitrag PDF | 26 Seiten | 3 MB
- Download Präsentation BFF PDF | 16 Seiten | 1 MB
- Download Präsentation Naturschutz PDF | 9 Seiten | 603 KB
- Download Präsentation Termine Strukturdatenerhebung PDF | 6 Seiten | 208 KB
- Download Merkblatt Direktbegrünung und Schnittgutübertragung PDF | 2 Seiten | Deutsch | 172 KB
Vernetzung
Die Gemeindestellen für Landwirtschaft führen in der Regel die Kontrollen in den Vernetzungsprojekten durch. Das Handbuch erläutert Abläufe, Aufgaben und Beurteilung im Feld.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Flächenstatistik Kanton ZH 2023 (pro Nutzungsart) PDF | 3 Seiten | Deutsch | 104 KB
- Download Flächenstatistik Kanton ZH 2023 (nach Gemeinden) PDF | 403 Seiten | Deutsch | 1006 KB
- Download Tierstatistik Kanton ZH 2023 (pro Tierkategorie) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 96 KB
- Download Tierstatistik Kanton ZH 2023 (nach Gemeinden) PDF | 235 Seiten | Deutsch | 757 KB
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr