In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) kontrolliert die kantonale Kontrollstelle Arbeitsmarkt die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen. Ausserdem nimmt sie eine Kontrollfunktion im Bereich Schwarzarbeit wahr.
Auf dieser Seite
Kontrollen Arbeitsmarkt
Die Kontrollstelle Arbeitsmarkt nimmt ihre Aufgaben im Auftrag der Tripartiten Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben des Kantons Zürich (TPK), des kantonalen Kontrollorgans für Schwarzarbeit (KKO) und des Amtes für Wirtschaft (AWI) wahr.
Die Kontrollen konzentrieren sich auf Risikobranchen, welche von der TPK periodisch definiert werden. Die Kontrollstelle Arbeitsmarkt überprüft die Betriebe vor Ort, fordert bei Beanstandungen Unterlagen ein und leitet diese falls nötig zur vertieften Überprüfung weiter.
Hotline Kontrollstelle Arbeitsmarkt
Telefon: +41 43 259 64 64
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen, Kontrollstelle Arbeitsmarkt
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr und
14 bis 16 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen