Wenn Sie in der Schweiz Motorschiffe mit mehr als 6 Kilowatt (8 PS) oder Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15 Quadratmetern fahren möchten, brauchen Sie einen Schiffsführerausweis (Fahrausweis für Schiffe). Dafür müssen Sie eine Theorieprüfung und eine Fahrprüfung machen.
Kategorien und Mindestalter
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Motorschiffe mit einer Antriebsleistung von mehr als 6 Kilowatt, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
Mindestalter: 18 Jahre
Segelschiffe mit einem Motor mit mehr als 6 Kilowatt Antriebsleistung; die Prüfung wird auf einem Segelschiff absolviert
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrgastschiffe für gewerbsmässigen Personentransport von mehr als 12 Personen
- BI: bis 60 Fahrgäste
- BII/1: bis 300 Fahrgäste
- BII/2: ohne Beschränkung der Fahrgastzahl
- BIII: Schiffe mit getrenntem Kommando- und Maschinenfahrstand
Mindestalter: 21 Jahre
Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schub- und Schleppschiffe
Mindestalter: 20 Jahre
Segelschiffe mit mehr als 15 Quadratmeter Segelfläche (im Schiffsausweis eingetragene Fläche)
Mindestalter: 14 Jahre
Schiffe besonderer Bauart (z.B. Mähschiffe)
Mindestalter: 20 Jahre
Schritt für Schritt die Schiffsführerprüfung machen
Anleitung
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Anmeldung einreichen
Für die Schiffsführerprüfung müssen Sie sich im Kanton anmelden, in dem Sie wohnen. Nachdem Sie sich für die Schiffsführerprüfung angemeldet haben, bekommen Sie von uns eine «Bewilligungskarte» per Post.
Für den Schweizer Schiffsführerausweis gibt es keinen Lernfahrausweis. Sie müssen auf Lernfahrten aber von einer Person begleitet werden, die einen Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie hat.
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Lernmaterial bestellen
Sie erhalten verschiedene Lernmittel bei Ihrer Fahrschule, in Buchhandlungen oder im Internet. Sie können das Theorie-Set «Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern» der Vereinigung der Schifffahrtsämter (vks) auch mit dem Formular bei uns bestellen.
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Theorieprüfung machen
Sie können die Theorieprüfung ohne Voranmeldung im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli und Winterthur machen. Beachten Sie die Prüfungszeiten. Nehmen Sie den Brief und die «Bewilligungskarte für die Schiffsführerprüfung» mit. Beides haben Sie nach Ihrer Anmeldung für den Schiffsführerausweis bekommen.
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Praktische Prüfung machen
Wenn Sie die Schiff-Theorieprüfung bestanden haben, bekommen Sie einen Stempel in Ihre «Bewilligungskarte für die Schiffsführerprüfung». Ihre Fahrschule kann dann sofort einen Termin für Ihre praktische Schiffsführerprüfung mit uns vereinbaren. Sie haben ab diesem Zeitpunkt 24 Monate Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen. Bestehen Sie die praktische Prüfung nicht innerhalb von 24 Monaten, müssen Sie die Theorieprüfung nochmals machen.
Allgemeine Anforderungen an das Prüfungsschiff
- Es muss für die entsprechende Prüfungskategorie eingelöst sein.
- Sie müssen den Schiffsausweis und das Abgaswartungsdokument (bei Schiffen mit Verbrennungsmotor) mitführen.
- Die vollständige Ausrüstung inklusive Seekarte, Kursdreieck, Schreibzeug und Kompass muss an Bord sein.
Wir können die Prüfung nur fahren, wenn Sie diese Anforderungen erfüllen.
Kategorie A und A beschränkt
Ihre Anmeldung nehmen wir per Telefon, per Post oder am Schalter entgegen. Damit wir einen Termin für Sie buchen können, brauchen wir Ihre PIN- oder Halternummer. Bitte sprechen Sie sich mit Ihrer Fahrschule ab oder lassen Sie die Fahrschule einen Termin für Sie vereinbaren.
Prüfungsorte: Oberrieden, Zürich oder Eglisau
Wenn es das Wetter zulässt, führen wir auch im Winter auf Schiffen mit geschlossenen und ausreichend beheizbaren Führerkabinen Prüfungen durch.
Wir fahren keine Prüfung, wenn:
- die Aussentemperatur unter dem Gefrierpunkt liegt und die Gefahr von Vereisung besteht
- die Sichtweite weniger als 300 Meter beträgt
- die Sturmwarnzeichen auf Sturmwarnung blinken
Über die Durchführung der Prüfung in den Wintermonaten geben wir am Prüfungstag ab 7.30 Uhr unter 058 811 80 00 Auskunft.
Kategorie D
Ihre Anmeldung nehmen wir zwischen 1. März und 31. Oktober entgegen. Senden Sie uns Ihre vollständig ausgefüllte Bewilligungskarte per Post. Die Seglerexpertin oder der Seglerexperte vereinbart danach den Prüfungstermin direkt mit Ihnen. Die Prüfungen finden zwischen dem 15. März und 15. November statt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Strassenverkehrsamt - Schifffahrtskontrolle
8942 Oberrieden
Öffnungszeiten
Mai bis August
Montag bis Freitag7.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch bis 18.00 Uhr
September bis April
Montag bis Freitag7.00 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
Montag bis Freitag
7.00 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
Technische Auskünfte
11.30 bis 12.00 Uhr