Auftrag für Beglaubigungen erteilen
Diese Seite ist verfügbar in:
Welche Beglaubigungen?
Die Staatskanzlei beglaubigt amtliche Originaldokumente
aus dem Kanton Zürich zum Gebrauch im Ausland. Hier finden Sie die Anleitung für die Vorbereitung Ihrer Aufträge am Schalter oder per Post.
Schritt für Schritt
-
Bevor Sie starten
Klären Sie mit dem Empfänger im Ausland, welche Dokumente Sie benötigen.
Planen Sie frühzeitig. Eine Beglaubigung ist nicht immer sofort möglich. Manchmal sind Abklärungen nötig.
Wir beglaubigen nicht direkt Zuerst zu beglaubigen durch Unterschrift von Privatperson Notariat, Stadt- oder Gemeindeammannamt Firmenunterschrift Notariat, Stadt- oder Gemeindeammannamt Schul-/Lehrzeugnis, Diplom Bildungsdirektion Arztzeugnis Kantonsärztlicher Dienst Impfausweis für Tiere Kantonales Veterinäramt -
Dokumente vorbereiten
Wir beglaubigen nur amtliche Dokumente aus dem Kanton Zürich mit amtlichen Originalunterschriften. Den Link zur Bundeskanzlei (zuständig für Beglaubigungen von Bundesdokumenten) und den jeweils zuständigen Stellen anderer Kantone finden sie unter Schritt 05.
Geben Sie uns pro Dokument das Bestimmungsland an. Da die Länder Mitglieder von unterschiedlichen Abkommen sind, müssen Sie uns unbedingt angeben, für welches Land Sie die Überbeglaubigung benötigen. Es gibt zwei Arten von Beglaubigung, die einfache Legalisation und die Apostille. Bei einer Legalisation sind weitere Schritte nötig. Mehr dazu unter Schritt 05.
-
Gebühren
Die Gebühren werden pro Überbeglaubigung der einzelnen amtlichen Originalunterschrift fällig. Sie zahlen am Schalter kontaklos per Debit-/Kreditkarte, Twint oder bar. Für Ihren Postauftrag innerhalb der Schweiz erhalten Sie eine Rechnung. Die Rechnungsstellung ist nur an die Auftraggebenden mit Wohnsitz oder Firmensitz in der Schweiz möglich. Für Aufträge aus dem Ausland benötigen wir eine Vorauszahlung.
Gebühren CHF Apostille 30 Apostille auf einem Zivilstandsdokument 23 Legalisation 22 Legalisation auf einem Zivilstandsdokument 15 Versand in der Schweiz 6.30 Versand Ausland 15 Das für das Bestimmungsland gültige Verfahren für die Überbeglaubigung bestimmt die Gebührenhöhe. Die Legalisation wird in der Regel nur mit weiteren Schritten in der Schweiz im Bestimmungsland akzeptiert. Mehr dazu unter Schritt 05.
-
Auftrag erteilen
Auftrag aus der Schweiz
Senden Sie uns zusammen mit den Originaldokumenten einen schriftlichen Auftrag mit folgenden Angaben:
- Ihren Namen und Ihre Adresse, beziehungsweise Firmenbriefkopf mit genauer Adresse
- Ihre Kontaktdaten
- Das Bestimmungsland der Dokumente, damit wir das richtige Beglaubigungsverfahren wählen können. Falls nicht alle Dokumente für das selbe Land benötigt werden, informieren Sie uns im Auftragsschreiben, welches Dokument für welches Bestimmungsland beglaubigt werden soll.
- Datum und Unterschrift
Wir retournieren die beglaubigten Dokumente per Einschreiben mit einer Rechnung an die Auftraggebenden. Für den Weiterversand oder weitere Schritte sind Sie verantwortlich.
Aus dem Ausland
Für Aufträge aus dem Ausland sind weitere Vorabklärungen und die Vorauszahlung der Gebühren nötig. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail beglaubigungen@ds.zh.ch oder Telefon.
Der Versand ins Ausland erfolgt per Einschreiben mit der Schweizer Post.
Staatskanzlei
Beglaubigungen
Es ist kein Termin nötig.
Sind Sie auf einen hindernisfreien Zugang angewiesen? Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch für weitere Informationen.
Aufträge bis 5 Beglaubigungen
Sie oder eine Person Ihres Vertrauens
- legen uns die Originaldokumente vor
- nennen uns pro Dokument das Bestimmungsland
- zahlen die Gebühren für Sofortaufträge bis zu 5 Beglaubigungen kontaktlos, mit Debit-/Kreditkarte oder in bar
- erhalten die beglaubigten Dokumente wieder ausgehändigt
Es ist keine Vollmacht nötig, falls Sie eine Person Ihres Vertrauens oder einen Kurier beauftragen.
Aufträge ab 5 Beglaubigungen
Planen Sie frühzeitig und senden Sie uns diese Aufträge am besten per Post. Ansonsten weisen Sie sich am Schalter mit ID oder Pass aus, füllen einen Abgabeauftrag aus und geben die Dokumente ab. Wir informieren Sie, sobald der Auftrag erledigt und abholbereit ist. Das kann auch am nächsten Tag sein. Bei Adoptionsunterlagen kann die Bearbeitungszeit 5 Tage betragen.
Dieselbe Person
- holt den Auftrag ab
- weist sich wieder aus
- zahlt die Gebühren in bar oder per Debit-/Kreditkarte
- und quittiert den Empfang der Dokumente.
Staatskanzlei
Beglaubigungen
Neumühlequai 8Route (Google)
8090 Zürich
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.15 bis 16.00 UhrKeine Terminvereinbarungen nötig!
-
Weitere Schritte
Dokumente mit Apostille werden gemäss Haager Übereinkommen von der konsularischen Beglaubigung befreit und direkt im Bestimmungsland anerkannt.
Für alle anderen Dokumente, also solche mit einer Legalisation, ist in der Regel anschliessend die konsularische Überbeglaubigung in der Schweiz nötig. Genaue Informationen über die Vorgaben und allfällige weitere Schritte, erhalten Sie bei der Stelle, der Sie die Dokumente im Ausland vorlegen müssen.
Kontakt
Staatskanzlei - Beglaubigungen
Öffnungszeiten Schalter & Telefon Neumühlequai 8:
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.15 bis 16.00 Uhr
Keine Terminvereinbarung nötig!