Volkswirtschaftsdirektion
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Wir fördern und entwickeln den Kanton Zürich als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum. Unsere Mitarbeitenden engagieren sich für einen starken Standort mit guten Rahmenbedingungen für Unternehmen und Arbeitnehmende.
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Über uns
In der Volkswirtschaftsdirektion arbeiten rund 1050 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und leisten einen wichtigen Beitrag an die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Zürich.
Sind Sie interessiert, bei der Volkswirtschaftsdirektion Ihren nächsten beruflichen Schritt zu machen? Informieren Sie sich über unsere unterschiedlichen Berufsbilder. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Medien
Haben Sie ein mediales Anliegen rund um die Themen der Volkswirtschaftsdirektion oder ihrer unterstellten Organisationseinheiten? Treten Sie mit unseren Kommunikationsspezialistinnen und -spezialisten in Verbindung.
Publikationen
Hier finden Sie die aktuellen Publikationen der Volkswirtschaftsdirektion und ihrer Organisationseinheiten.
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- Die Standortattraktivität des Kantons Zürich im Vergleich
- Zürcher Wirtschaftsmonitoring
- Studie Finanzplatz Zürich
- Bericht Agro-Food-Ökosystem im Kanton Zürich – Stärken, Schwächen, Chancen
- Clusterstudie Life Sciences Zürich
- Autonome Systeme – Ein Leitfaden für Regulierungsfragen
- Arbeitslosigkeit: Zahlen & Analysen
Organisation
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Aufgabenbereich | Zuständiges Organ |
---|---|
Umsetzung und Controlling des kantonalen und der regionalen Gesamtverkehrskonzepte sowie der Agglomerationsprogramme | Amt für Mobilität (AFM) |
Strategische Planung der Strasseninfrastrukturen | Amt für Mobilität (AFM) |
Strategisches Verkehrsmanagement | Amt für Mobilität (AFM) |
Wahrung der Interessen des Kantons Zürich bei Planungen des Bundes (etwa bei den Nationalstrassen oder beim Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) |
Amt für Mobilität (AFM) |
Umsetzung des Veloförderprogramms |
Amt für Mobilität (AFM) |
Förderung des Fussverkehrs |
Amt für Mobilität (AFM) |
Beteiligungscontrolling der Flughafen Zürich AG und für das Fluglärmmonitoring (ZFI) |
Amt für Mobilität (AFM) |
Öffentlicher Verkehr, einschliesslich Bewirtschaftung Verkehrsfonds | Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) |
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Kanton Zürich (Standortförderung) | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Arbeitsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Vollzug der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen und Geschäftsstelle Tripartite Kommission (TPK) | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Arbeitnehmerschutz (betriebliche Unfallverhütung und Gesundheitsschutz), Arbeitsbewilligungen (Vollzug Arbeitsgesetz und Unfallsversicherungen) | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Belange des Aussenlärms von Industrie und Gewerbe (Umweltschutzgesetz) | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Aufsicht über das Konsumkreditgewerbe sowie die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Wohnbauförderung | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Wirtschaftliche Landesversorgung | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Beschwerdeberechtigte Behörde im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Einigungsamt | Amt für Wirtschaft (AWI) |
Öffentliche Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung (Vollzug Arbeitslosenversicherungsgesetz), einschliesslich Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) | Amt für Arbeit (AFA) |
Führung der Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich | Amt für Arbeit (AFA) |
Weiterbildungs- und Beschäftigungsprogramme für Personen ohne AVIG-Anspruch (Einführungsgesetz zum Arbeitslosenversicherungsgesetz) | Amt für Arbeit (AFA) |
Fachstelle für Selbständigkeit | Amt für Arbeit (AFA) |
Gastgewerbe (Aufsicht) | Generalsekretariat (GS) |
Ruhetage und Ladenöffnungszeiten (Aufsicht) | Generalsekretariat (GS) |
Rekurse gegen Verfügungen der Ämter der Volkswirtschaftsdirektion und gegen Verfügungen der Gemeinden im Anwendungsbereich des kantonalen Gastwirtschaftsrechts | Generalsekretariat (GS) |
Mit der neuen Kantonsverfassung wurde im Kanton Zürich auf den 1. Januar 2006 das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Damit ist der Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich frei und jeder Person steht das Recht zu, in Behördenakten Einsicht zu nehmen. Vorbehalten bleiben überwiegende öffentliche (Geheimhaltung) oder private (Datenschutz) Interessen, die einer Einsichtnahme oder Veröffentlichung entgegenstehen. Die Details sind im Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und in der zugehörigen Verordnung (IDV) sowie in weiteren kantonalen Erlassen geregelt.
Informationsgesuche an unsere Direktion
Informationsgesuche gestützt auf das IDG zu Geschäften aus dem Zuständigkeitsbereich unserer Direktion richten Sie bitte mit dem Vermerk «Gesuch IDG» an unser Generalsekretariat. Weitere Informationen finden Sie hier.
Verzeichnis der Informationsbestände
Jede Verwaltungseinheit veröffentlicht ein Verzeichnis seiner Informationsbestände (§ 14 Abs. 4 IDG). Das Verzeichnis enthält insbesondere eine Übersicht über die Aufgabenbereiche der jeweiligen Organisationseinheit (Registraturplan) sowie Angaben über alle systematisch erschliessbaren Datensammlungen (§ 6 IDV).
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